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Verfasst am: 23.02.07, 21:00 Titel: Wer hat einen Rat
Hallo,
ich hatte einen Verkehrsunfall und gab die Sache wegen Unstimmigkeiten
zum Rechtsanwalt und bat die Rechtschutsversicherung um Kostendeckung.
Bis jetzt erhielt ich Kostendeckung für ein Beratungsgespräch, welches erfolgte, und der Anwalt mir sagte die Sache ginge vor Gericht . Heute nun erhielt ich per Einschreiben die Kündigung meiner Rechtschutzversicherng mit 3 monatiger Kündigungsfrist zum 01.06.07.
Muß die Versicherungen die Anwaltskosten tragen , auch wenn sich der Gerichtstermin über den 01.06.07 zieht.
Wenn ein Schadenfall in den versicherten Zeitraum fällt, also in diesem fiktiven Fall vor dem Ablauf am 01.06.2007, leistet die Versicherung - auch wenn die Verhandlung am Sankt-Nimmerleins-Tag stattfindet.
Das weiß der beratende Anwalt aber auch.
ich verstehe ihre Frage an das Forum nicht. Sie haben bereits anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. Was erwarten sie denn noch von hier?
Natürlich ist ein Schaden, der in den versicherten Zeitraum fällt, auch von der Versicherung abzuwickeln. Die Kündigung hat keinen Einfluss auf den Fall.
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