Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wer hat einen Rat
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wer hat einen Rat

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
GabyM
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 21:00    Titel: Wer hat einen Rat Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hatte einen Verkehrsunfall und gab die Sache wegen Unstimmigkeiten
zum Rechtsanwalt und bat die Rechtschutsversicherung um Kostendeckung.
Bis jetzt erhielt ich Kostendeckung für ein Beratungsgespräch, welches erfolgte, und der Anwalt mir sagte die Sache ginge vor Gericht . Heute nun erhielt ich per Einschreiben die Kündigung meiner Rechtschutzversicherng mit 3 monatiger Kündigungsfrist zum 01.06.07.

Muß die Versicherungen die Anwaltskosten tragen , auch wenn sich der Gerichtstermin über den 01.06.07 zieht.

Ich bin für Handfeste Einträge sehr dankbar.

VG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Melle
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Beachten Sie doch bitte zunächst die Juriquette Smilie
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3612

Rechtsberatung ist hier verboten. Man kann nur über fiktive Fälle diskutieren Winken
_________________
Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Cassidy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 23.02.07, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Schadenfall in den versicherten Zeitraum fällt, also in diesem fiktiven Fall vor dem Ablauf am 01.06.2007, leistet die Versicherung - auch wenn die Verhandlung am Sankt-Nimmerleins-Tag stattfindet.
Das weiß der beratende Anwalt aber auch.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Motz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich verstehe ihre Frage an das Forum nicht. Sie haben bereits anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. Was erwarten sie denn noch von hier?

Natürlich ist ein Schaden, der in den versicherten Zeitraum fällt, auch von der Versicherung abzuwickeln. Die Kündigung hat keinen Einfluss auf den Fall.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.