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zum dritten und letzten mal..

 
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Rudolf61
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 12
Wohnort: 58313 Herdecke

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 11:18    Titel: zum dritten und letzten mal.. Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Meine erstmal letzte Frage. Es hat sich leider so einiges angestaut.

Der Hausflur wurde in einer Eigentumsanlage durch einen Mieter beim Ausziehen aus der Wohnung erheblich beschädigt.
Wer kommt für den Schaden auf wenn der Mieter nicht mehr greifbar ist oder für den Schaden nicht aufkommen will? Die Eigentümergemeinschaft oder der Vermieter = der Eigentümer?

Ich möchte mich noch einmal recht herzlich im Voraus für die Antworten bedanken und auch für Ihr/ Euer Verständnis für die ganzen Beiträge.

Mit freundlichen Grüßen

Rudi
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 11:31    Titel: Re: zum dritten und letzten mal.. Antworten mit Zitat

Rudolf61 hat folgendes geschrieben::

Wer kommt für den Schaden auf wenn der Mieter nicht mehr greifbar ist oder für den Schaden nicht aufkommen will? Die Eigentümergemeinschaft oder der Vermieter = der Eigentümer?


Hier geht es um einen Schadenersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung nach § 823 BGB gegen den Schadenverursacher. Ist der VErursacher nicht greifbar, bleibt der Schaden bei der Gemeinschaft hängen. Der Wohnungseigentümer haftet nicht. Ihn trifft kein Verschulden.
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Rudolf61
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.09.2006
Beiträge: 12
Wohnort: 58313 Herdecke

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 11:41    Titel: Re: zum dritten und letzten mal.. Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
Rudolf61 hat folgendes geschrieben::

Wer kommt für den Schaden auf wenn der Mieter nicht mehr greifbar ist oder für den Schaden nicht aufkommen will? Die Eigentümergemeinschaft oder der Vermieter = der Eigentümer?


Hier geht es um einen Schadenersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung nach § 823 BGB gegen den Schadenverursacher. Ist der VErursacher nicht greifbar, bleibt der Schaden bei der Gemeinschaft hängen. Der Wohnungseigentümer haftet nicht. Ihn trifft kein Verschulden.


hallo,
das ging aber schnell!! Danke für die ausführliche Antwort. hatte angenommen, dass der Vermieter für den Schaden aufkommen muss. Nun ja, dann geht´s an die Gemeinschaftskasse.
Ach ja, der Mieter hatte einen Schuhschrank mit Silikon!! an der Treppenhauswand befestigt. Hat sogar gehalten, bis zum Auszug, dann hat er ihn von der Wand gerissen, komplett mit Farbe und Putz. Menschen gibt es. zum Weinen

Noch einmal ein Danke

Rudi
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