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Zauberlehrling Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: 23.02.07, 16:36 Titel: Sondertilgungsanspruch verjährt? |
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Hallo zusammen,
ein Kreditnehmer hat einen Kredit mit einer Zinsfestschreibung über 10 Jahre abgeschlossen. Die Bank räumt dem Kreditnehmer Sondertilgungen bis zu DM 10.000 p.a. ein.
Wegen fehlender finanzieller Mittel nimmt der Kreditnehmer die Möglichkeit der Sondertilgung in den ersten 6 Jahren der Kreditlaufzeit nicht in Anspruch, wäre aber nun in der Lage eine größere Summe zur Tilgung aufzubringen.
Nun die Frage: Können Sondertilgungen, die nicht in Anspruch genommen wurden, nachgeholt werden? Im Vertrag wird nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Anspruch verfällt.
Bitte um Info...
Vielen Dank schon mal! _________________ Zauberlehrling |
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elemic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.02.2005 Beiträge: 277
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Verfasst am: 23.02.07, 18:34 Titel: |
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| Im Vertrag steht überlichweise etwas in der Art: ".... zulässig sind Sondertilgungen in Höhe XX,- Euro PRO JAHR!" |
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Zauberlehrling Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: 23.02.07, 18:59 Titel: |
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Hallo,
im Darlehensvertrag der Bank steht unter 'Weitere Darlehensbedingungen' der Zusatz: 'Sondertilgungen bis zu DM 10.000,-- p.a. sind möglich' _________________ Zauberlehrling |
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elemic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.02.2005 Beiträge: 277
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Verfasst am: 24.02.07, 10:53 Titel: |
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Also da haben wir es ja: " ... DM 10.000,-- p.a."
Hieraus geht eindeutig (p.a.) hervor, dass es sich um jährliche Sondertilgungen handelt. Deshalb ist eine Nachholung nicht mehr möglich. |
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Zauberlehrling Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: 24.02.07, 12:16 Titel: |
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das ist meiner Ansicht nach gar nicht so eindeutig. Es besagt ja nur, dass maximal DM 10.000,-- p.a. (also pro Jahr) getilgt werden können, nicht aber, dass die in der Vergangenheit nicht in Anspruch genommenen Tilgungsmöglichkeiten verfallen.
Bei einem anderem Institut heisst es im Vertrag zusätzlich: 'nicht geleistete Sondertilgungen verfallen.' _________________ Zauberlehrling |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 24.02.07, 14:53 Titel: |
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Hallo,
man könnte die Vereinbarung durchaus als eine Art
jährliche optionale Vereinbarung
betrachten.
Wird sie nicht in Anspruch genommen verfällt sie.
Andererseits entsteht der Bank bei einmaliger Tilgung
von z.B. fünf nicht in Anspruch genommen Sondertilgungen
kein Schaden.
Wenn für den Fall der Nichtinanspruchnahme keine Regelung
getroffen wurde ist das eher mal eine juristische Streitfrage.
Eine pauschales Nein ist aber m.E. definitiv falsch.
Gr.
ZetPeO
P.S.
Hallo MOD? _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 24.02.07, 19:31 Titel: |
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| elemic hat folgendes geschrieben:: | Also da haben wir es ja: " ... DM 10.000,-- p.a."
Hieraus geht eindeutig (p.a.) hervor, dass es sich um jährliche Sondertilgungen handelt. Deshalb ist eine Nachholung nicht mehr möglich. |
sehe ich genauso. Alles andere ist Kaffeesatzleserei. |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 24.02.07, 20:12 Titel: |
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@amigo
schön dass Sie diese pauschale Verneinung aus Ihrem
Kaffee herauslesen können.
Und vielleicht lassen Sie den TE und mich an der Quelle Ihrer
rechtlich so felsenfesten Überzeugung teilhaben.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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elemic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.02.2005 Beiträge: 277
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Verfasst am: 25.02.07, 12:08 Titel: |
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| Steht im nähren Umfeld zu dieser Sondertilgungsvereinbarung etwas bis zu welchem Termin (31.12.) die Sondertilgung zu zahlen ist? |
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Zauberlehrling Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: 25.02.07, 12:43 Titel: |
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nein. Termine sind nicht genannt. Auch findet das Thema Sondertilgungen in den Allgemeinen Darlehensbedingungen keinerlei Erwähnung. _________________ Zauberlehrling |
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elemic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.02.2005 Beiträge: 277
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Verfasst am: 25.02.07, 12:50 Titel: |
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Dann hätte jemand vielleicht Glück gehabt .....
Der Sachverhalt ist zwar etwas anders geartet, aber der letzte Abschnitt der Urteilsbegründung paßt ziemlich gut
Google mal nach Az.: 1 O 219/05 |
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Zauberlehrling Interessierter
Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 8
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Verfasst am: 25.02.07, 13:37 Titel: |
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Vielen Dank für den Hinweis.  _________________ Zauberlehrling |
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