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verzwickte sache mit grundstück in Sachsen?

 
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merlin2004
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 22:02    Titel: verzwickte sache mit grundstück in Sachsen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe heute gehört, daß ein Hausbesitzer sein Haus verkaufen bzw. ausziehen muss, wenn das Grundstück (welches noch aus DDR Zeiten stammt und nicht gekauft wurde) der Gemeinde gehört. z.B wenn die Gemeinde plötzlich Anspruch auf das Grundstück geltend machen will. Oder anders gesagt - die Gemeinde kann den Hausbesitzer an die frische Luft setzen.

Bitte beachten:
Das Haus steht in Sachsen und das Grundstück wurde nach der "Wende" nicht gekauft.

Ist das richtig? Wo kann man sowas nachlesen?

Vielen Dank im voraus.
Andreas
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 20:14    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Grundstücksbesitzer sollte man schon einen Vertrag machen. Normalerweise Erbpacht, dh. der Vertrag läuft eine bestimmte Zeit. Das Haus ist ohne das Grundstück nur was wert wenn man es wegrollen könnte.

Klaus

P.S Bei einem Hauskauf lohnt sich der weg zum Anwalt. Und vom Anwalt was schriftliches geben lassen denn dann haftet der für die Auskunft.
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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merlin2004
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 21:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Klaus,

das bedeutet, man könnten den Hausbesitzer vor die Tür setzen wenn er keinen Vertrag mit der Gemeinde abgeschlossen hat?
Hmm... klingt mir etwas gewagt... Das Haus ist doch nach wie vor sein Eigentum.

Gruß Andreas
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem Immobilienkauf kauft man das Grundstück, das meist bebaut ist. Man wird auch ins Grundbuch eingetragen.
Ein Haus kann man sich beim Fertighaus bauen auch kaufen und in einer Lagerhalle lagern.

Wenn einem also das Grundstück nicht besitzt kann man auch kein Haus verkaufen, bzw nicht ins Grundbuch eintragen lassen.

Klaus
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Bernd67
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 187
Wohnort: Sachsen-Anhalt

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

In der DDR waren in der Regel Eigentum von Grund und Boden (volkseigen) und Immobilie (privat) getrennt. Dies entspricht nicht bundesdeutschem Recht, das nur die Einheit von Grund+Boden und Immobilie kennt, bzw. einige Besonderheiten, die es auch in der DDR gab (Erbbaurecht), hat.

Geregelt ist der Übergang meines Wissen , so ich mich nicht täusche, im Sachenrechtsbereinigungsgesetz. Hier gibt/gab es unter anderem die Möglichkeit den Grund und Boden zum halben Bodenrichtwert zu erwerben. Genaue Fristen und Bedingungen bitte mal selbst "ergoogeln".

Wenn der derzeitige Eigentümer der Immobilie diese Verkaufen möchte, sollte er idealer Weise vorher G+B erworben haben, sonst ist es auch möglich, das der Käufer Immobilie vom privaten Verkäufer und G+B von z.B. der Kommune erwirbt, deren Zustimmung vorausgesetzt.
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merlin2004
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Anmeldungsdatum: 17.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erst mal für die nützlichen Anworten.
Ich sehe schon es ist ein etwas schwieriges Thema. Winken

Gruß Andreas
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