Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kann Beschweren untebunden werden?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kann Beschweren untebunden werden?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
skayritera
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 15:55    Titel: Kann Beschweren untebunden werden? Antworten mit Zitat

Hi,


Ich habe hier eine fiktive Frage.

Person A fährt Täglich (Mo-Fr) mit dem Bus von Busunternehmer B nun kommt es 1 bis 3 Mal pro Woche vor das er und andere Fahrgäste Probleme mit irgendwelche Busfahrern und paar anderen Mitarbeitern des Busunternehmens haben.
Person A ist derjenige wo sich am Meisten bei Busunternehmer beschwert.

Nun eines Tages bekommt A Post von einem Anwalt ins Haus geflattert. Und in dem Schreiben steht das der Inhaber des Busunternehmens das nicht länger hinnimmt das andauernd Beschwerden von A zugeschüttet wird.
Und der dicker Hund ist noch dabei, Das Person A eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die Anwalts- und Gerichtskosten den Busunternehmer erstatten soll.
In der Unterlassungserklärung wird Ausgeführt, dass Person A zukünftige Beschwerden zu unterlassen hat, unabhängig ob gerechtfertigt oder nicht und soll in daher in Zukunft alle Schikanen, Willkür und sonstige Dinge die dem Fahrgast nicht zumutbar sind hinzunehmen hat (z.B die Unfreundlichkeiten des Busfahrers).

Kann das beschweren untersagt oder sonst irgendwie unterbunden werden?
_________________
Mfg Skayritera Winken
HINWEIS: Von mir gibs keine konkrete Rechtberatung, keine Garantie! Alles was ich hier sage sind Meinugsäußerungen!
Forenregeln ist zu Beachten u. bewerten nicht vergessen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen MSN Messenger
Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, dass sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten werden können. Dazu müsste der Wortlaut der Unterlassungserklärung bekannt sein und der Inhalt bzw. Gegenstand ihrer regelmäßigen Beschwerden.

Pauschal, denke ich, kann eine solche Unterlassungserklärung auf jeden Fall dann gefordert werden, wenn der Busfahrer durch ständiges Vortragen von Beschwerden oder auch nur Ansprechen in der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert wird.
(Während der Fahrt sollte der Busfahrer ohnehin nicht angesprochen werden.)

Beschwerden können beim Busunternehmer vorgebracht werden. Wenn sich nach einer Vielzahl von Beschwerden zeigt, dass diese unbegründet waren, wird man sicher auch eine Unterlassungserklärung für solche Fälle für die Zukunft fordern können.


Davon ab ... als Busfahrer freundlich zu sein würde mir auch schwer fallen, wenn ich mir so manche Fahrgäste und deren Verhalten anschaue. Das ist aber nur meine ganz persönliche Auffassung. Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 17:56    Titel: Re: Kann Beschweren untebunden werden? Antworten mit Zitat

skayritera hat folgendes geschrieben::
nun kommt es 1 bis 3 Mal pro Woche vor das er und andere Fahrgäste Probleme mit irgendwelche Busfahrern und paar anderen Mitarbeitern des Busunternehmens haben.


Wie die das wohl hinbekommen... Ich habe in DE jahrelang nie ein Problem mit Busfahrern gehabt; selbst wenn diese tatsächlich unfreundliche Vollhupen gewesen wären, hätte ich das wahrscheinlich nicht einmal bemerkt. Würde mal ganz unverschämt mutmaßen, daß die Fahrgäste auch so ihren Anteil an den Problemchen hatten...
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.