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Verfasst am: 25.02.07, 21:03 Titel: Gewerbe anmelden bei ALG1
Hallo,
Person A befindet sich derzeit im Erziehungsurlaub. Sie hat zwei kleinere Kinder. Nach dem Erziehungsurlaub wird sie sich wohl arbeitssuchend melden und ALG1 erhalten. Durch die zwei kleinen Kinder wird es wohl schwer in unserer Gegend (sehr wirtschaftsschwach) einen Arbeitsplatz zu finden, den man auch entsprechend den Familienverhältnissen anpassen kann. Derzeit handelt sie mit Kinder-Kleidung bei Internetauktionshaus [Name geändert]. Noch im privaten Rahmen. Sie möchte hier aber gerne ein Gewerbe anmelden um es offiziel zu machen und auch im Großhandel Ware einkaufen zu können.
Wie verhält es sich dann mit dem ALG1. Muss sie eine GuV-Rechnung vorlegen und der Gewinn wird vom ALG1 abgezogen oder kann das Arbeitslosengeld auch ganz gestrichen werden?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 25.02.07, 21:28 Titel:
Ich verschieb' das mal zum Sozialrecht, da die ALG-Frage wohl im Vordergrund steht. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
puh, ich denke es ist dann das Beste, wenn ich das Gewerbe auf meinen Namen anmelden würde. Sie kann dann ja die Arbeit erledigen
So gibt es keine Kürzung und Querelen mit dem ALG. Nur ich muß mit der Steuer aufpassen und es natürlich mit meinem Arbeitgeber abklären....
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