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Gewerbe anmelden bei ALG1

 
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Stoertebecker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 21:03    Titel: Gewerbe anmelden bei ALG1 Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A befindet sich derzeit im Erziehungsurlaub. Sie hat zwei kleinere Kinder. Nach dem Erziehungsurlaub wird sie sich wohl arbeitssuchend melden und ALG1 erhalten. Durch die zwei kleinen Kinder wird es wohl schwer in unserer Gegend (sehr wirtschaftsschwach) einen Arbeitsplatz zu finden, den man auch entsprechend den Familienverhältnissen anpassen kann. Derzeit handelt sie mit Kinder-Kleidung bei Internetauktionshaus [Name geändert]. Noch im privaten Rahmen. Sie möchte hier aber gerne ein Gewerbe anmelden um es offiziel zu machen und auch im Großhandel Ware einkaufen zu können.

Wie verhält es sich dann mit dem ALG1. Muss sie eine GuV-Rechnung vorlegen und der Gewinn wird vom ALG1 abgezogen oder kann das Arbeitslosengeld auch ganz gestrichen werden?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

Viele Grüße

Stoerte

P.S.: Gem. Forenregeln editiert by report
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verschieb' das mal zum Sozialrecht, da die ALG-Frage wohl im Vordergrund steht.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wie viele Stunden arbeitet sie denn dafür die Woche, bzw. wird sie in Zukunft arbeiten?
MfG
Matthias
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Stoertebecker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 26.02.07, 04:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist natürlich schwer einschätzbar. Jenachdem, wie es anläuft. Ich denke auf 15 Stunden die Woche wird sie kommen....

Viele Grüße

Stoerte
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.02.07, 05:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ab 15 Stunden Erwerbstätigkeit in der Woche fällt das ALG I flach. Darunter sind bis zu 160,- netto im Monat anrechnungsfrei beim ALG I.

So mal aus dem Gedächtnis, Gruß aus Berlin, Gerd
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Stoertebecker
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

puh, ich denke es ist dann das Beste, wenn ich das Gewerbe auf meinen Namen anmelden würde. Sie kann dann ja die Arbeit erledigen Winken
So gibt es keine Kürzung und Querelen mit dem ALG. Nur ich muß mit der Steuer aufpassen und es natürlich mit meinem Arbeitgeber abklären....

Danke für die Antworten!!!!

Stoerte
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