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Vor ca. 3 Jahren, war ein Fotograf für ein Szenemagazin, wie auch als Fotograf für mehrere Discotheken-Webseiten und deren Print-Magazine unterwegs.
Dabei wurden die Urheberrechte an den Fotos zu keiner Zeit von ihm freigegeben.
Der Auftraggeber durfte sie zur Nutzung auf seiner Webseite und in seinem Magazin verwenden. Einen schriftlichen Vertrag gab es jedoch nicht.
Das Problem:
Vor kurzem hat der Fotograf auf dem offenen Kanal seiner Heimatstadt
Fotos, die von ihm aus o.g. Tätigkeit gemacht wurden, im Nachtprogramm entdeckt.
Dies lässt sich auch durch Negative in seinem Archiv belegen.
Der offene Kanal wird regional ausgestrahlt und ist eine Kooperation der Landesrundfunkzentrale und eines Vereins.
Im Nachtprogramm laufen seine Fotos als Screenshots/Slideshow durchs Bild, während über Audio eine Art Radioshow läuft, in der ein DJ Musik auflegt und seine Gäste interviewt.
Um eine entsprechende Klage vorzubereiten, wollte der Fotograf die Sendung als Beweis sichern.
Leider konnte er die Sendung nicht rechtzeitig aufnehmen, da seit kurzem die Screenshots rausgenommen und durch eine Aquarium-Animation ersetzt wurden.
1. Hat der Fotograf noch eine Möglichkeit an das Material ranzukommen?
2. Braucht er das Material überhaupt für eine Klage?
(als Beweismittel wäre es sicher von Vorteil)
3. Müssen Sendungen, die über einen Sender veröffentlicht werden, nicht irgendwo hinterlegt oder archiviert werden?
4. Könnte eine gerichtliche Verfügung oder eine Strafanzeige helfen, damit die Polizei diese Unterlagen suchen und beschlagnahmen kann?
Wäre über gute Meinungen und Hinweise dankbar!
Zuletzt bearbeitet von Pevi-HH am 25.02.07, 23:23, insgesamt 3-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 25.02.07, 22:55 Titel:
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
P.S.: Großschrift = Schreien. Ist in unserem Forum nicht erforderlich
_________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 26.02.07, 08:57 Titel:
Zu meiner Zeit beim privaten Hörfunk sahen die Regelungen vor, dass wir sämtliche Sendungen mitschneiden mussten, dies geschah mittels VHS-Recorder.
Die Bänder gingen dann wohl an den Kabelrat Berlin, der sie wohl archivierte, wohl auch für Leute, die etwas daran zu meckern haben könnten.
Wer also sein Werk hörte - oder bei euch sah - und sein Urheberverwertungsrecht verletzt sah oder hörte oder fühlte, konnte sich wohl die Bänder zu Gemüte führen.
Ansprechpartner wäre also die zuständige Lizenzbehörde, also der Kabelrat/Gremium für den offenen Kanal, vorab aber vielleicht doch der Sender.
Falls wer Gebühren will für einen Videomitschnitt, könnten die entfallen, wenn ein Anwalt danach verlangt mit entsprechender Begründung.
Geht es nur um ein paar Euro für ein paar Bilder, könnte man sich den Aufwand aber auch sparen. Es wäre denn, man wollte eine Wiederholungstat verhindern.
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