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Gerichtsstand bei Umzug des Beklagten

 
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freeman303
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 24.02.07, 23:18    Titel: Gerichtsstand bei Umzug des Beklagten Antworten mit Zitat

Hallo,

bei Kaufverträgen unter Privatleuten, ist der Gerichtsstand, wenn der Käufer gegen den Verkäufer klagt, der Wohnort des Verkäufers.

Wie verhält es sich, wenn nach Klageeinreichung der Verkäufer in eine Stadt 600 km weiter zieht? Kann dann der Gerichtsort an den neuen Ort des Verkäufers verlegt werden?

Wie verhält es sich, wenn kurz vor der Klageeinreichung der Verkäufer in eine andere Stadt wegzieht? Gilt als Gerichtsort der Wohnort des VK, an dem der VK zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlußes wohnte oder der ist der momentane Wohnort maßgeblich?

Gruss
Mark
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 01:09    Titel: Antworten mit Zitat

Probieren wir es doch mal im Zivilprozeßrecht - verschiebibert.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.02.07, 18:02    Titel: Re: Gerichtsstand bei Umzug des Beklagten Antworten mit Zitat

freeman303 hat folgendes geschrieben::
bei Kaufverträgen unter Privatleuten, ist der Gerichtsstand, wenn der Käufer gegen den Verkäufer klagt, der Wohnort des Verkäufers.


Etwas präziser: der Erfüllungsort, §29 ZPO, der üblicherweise der Wohnort des VK ist. Das verstehe ich ganz eindeutig als "Der Wohnort des VK zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses". Schließlich kann der VK, wenn z.B. Abholung vereinbart war, nicht nach Vertragsschluß nach Tokio ziehen und dem K eine lange Nase drehen.

freeman303 hat folgendes geschrieben::
Wie verhält es sich, wenn nach Klageeinreichung der Verkäufer in eine Stadt 600 km weiter zieht? Kann dann der Gerichtsort an den neuen Ort des Verkäufers verlegt werden?


Nein. §12 ZPO spricht von "für alle gegen sie zu erhebenden Klagen". D.h. ist die Klage erhoben, ist damit der Gerichtsstand festgelegt. Selbst wenn der neue Wohnort des Beklagten *auch* Gerichtsstand wäre, kann der Kläger immer noch §35 ZPO ziehen.

freeman303 hat folgendes geschrieben::
Wie verhält es sich, wenn kurz vor der Klageeinreichung der Verkäufer in eine andere Stadt wegzieht? Gilt als Gerichtsort der Wohnort des VK, an dem der VK zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlußes wohnte oder der ist der momentane Wohnort maßgeblich?


S.o.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.02.07, 11:35    Titel: Re: Gerichtsstand bei Umzug des Beklagten Antworten mit Zitat

freeman303 hat folgendes geschrieben::
Wie verhält es sich, wenn nach Klageeinreichung der Verkäufer in eine Stadt 600 km weiter zieht? Kann dann der Gerichtsort an den neuen Ort des Verkäufers verlegt werden?

Nein, es gilt § 261 III Nr. 2 ZPO.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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