Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 24.02.07, 23:18 Titel: Gerichtsstand bei Umzug des Beklagten
Hallo,
bei Kaufverträgen unter Privatleuten, ist der Gerichtsstand, wenn der Käufer gegen den Verkäufer klagt, der Wohnort des Verkäufers.
Wie verhält es sich, wenn nach Klageeinreichung der Verkäufer in eine Stadt 600 km weiter zieht? Kann dann der Gerichtsort an den neuen Ort des Verkäufers verlegt werden?
Wie verhält es sich, wenn kurz vor der Klageeinreichung der Verkäufer in eine andere Stadt wegzieht? Gilt als Gerichtsort der Wohnort des VK, an dem der VK zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlußes wohnte oder der ist der momentane Wohnort maßgeblich?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 25.02.07, 01:09 Titel:
Probieren wir es doch mal im Zivilprozeßrecht - verschiebibert. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.02.07, 18:02 Titel: Re: Gerichtsstand bei Umzug des Beklagten
freeman303 hat folgendes geschrieben::
bei Kaufverträgen unter Privatleuten, ist der Gerichtsstand, wenn der Käufer gegen den Verkäufer klagt, der Wohnort des Verkäufers.
Etwas präziser: der Erfüllungsort, §29 ZPO, der üblicherweise der Wohnort des VK ist. Das verstehe ich ganz eindeutig als "Der Wohnort des VK zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses". Schließlich kann der VK, wenn z.B. Abholung vereinbart war, nicht nach Vertragsschluß nach Tokio ziehen und dem K eine lange Nase drehen.
freeman303 hat folgendes geschrieben::
Wie verhält es sich, wenn nach Klageeinreichung der Verkäufer in eine Stadt 600 km weiter zieht? Kann dann der Gerichtsort an den neuen Ort des Verkäufers verlegt werden?
Nein. §12 ZPO spricht von "für alle gegen sie zu erhebenden Klagen". D.h. ist die Klage erhoben, ist damit der Gerichtsstand festgelegt. Selbst wenn der neue Wohnort des Beklagten *auch* Gerichtsstand wäre, kann der Kläger immer noch §35 ZPO ziehen.
freeman303 hat folgendes geschrieben::
Wie verhält es sich, wenn kurz vor der Klageeinreichung der Verkäufer in eine andere Stadt wegzieht? Gilt als Gerichtsort der Wohnort des VK, an dem der VK zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlußes wohnte oder der ist der momentane Wohnort maßgeblich?
S.o. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Verfasst am: 26.02.07, 11:35 Titel: Re: Gerichtsstand bei Umzug des Beklagten
freeman303 hat folgendes geschrieben::
Wie verhält es sich, wenn nach Klageeinreichung der Verkäufer in eine Stadt 600 km weiter zieht? Kann dann der Gerichtsort an den neuen Ort des Verkäufers verlegt werden?
Nein, es gilt § 261 III Nr. 2 ZPO. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.