Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.02.07, 16:01 Titel: Sonderbedingung im Kreditvertrag
Hallo,Frau A hat einen Bankkredit zwecks Immobilienkauf abgeschlossen. Besprochen wurde die Absicht, die Immobilie nach Nutzung der Abschreibungsmöglichkeiten ohne festgelegten Termin wieder zu verkaufen. Deshalb wurde unter Punkt 8 aufgenommen: Sondertilgungen sind im Einvernehmen mit der Bank jederzeit möglich (heißt: aus Eigenmittel und bei Verkauf-ja, nicht bei Umschulden mit Hilfe einer anderen Bank; dazu gab´s das o.K.von Frau A) .Da von vornherein für Frau A feststand, die Immobilie nicht bis zum Ablauf des Kredits halten zu wollen, hätte sie ohne einen solchen Zusatz weder Haus gekauft noch Kreditvertrag abgeschlossen.Die Verzinsung wurde zweimal a) 5Jahre festgeschrieben. Momentan variabel, da die Bank bei einer weiteren Festschreibung den Punkt 8 nicht mehr übernehmen will. Sie behauptet Punkt 8 bezieht sich immer nur auf die Dauer der Festschreibung.Dies steht so aber nicht drin ! Frau A ist der Meinung Punkt 8 bezieht sich auf den Vertrag im Ganzen und der läuft eben länger als die jeweilige Zinsfestschreibung. Wie ist das nun im Allgemeinen. Ändert sich im Vertrag ein Punkt (Höhe und Laufzeit des Zinses) behalten doch die anderen Punkte (hier Sonderbedingungen) ihre Gültigkeit, oder ??
Die Verzinsung wurde zweimal a) 5Jahre festgeschrieben. Momentan variabel,
Was muß man sich unter 2x 5 Jahre vorstellen?
und wo auf dieser Zeitschiene ist "momentan" anzusiedeln". Nach Ablauf der 2x 5 Jahre (?), dazwischen, oder wo?
An sich beziehen sich alle Punkte immer auf die Vertragsdauer. Wenn die Festschreibungsdauer abgelaufen ist, können z.B. neben Zinssatz eben auch alle anderen Punkt neu verhandelt werden (oder von beiden Parteien gekündigt werden).
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Hallo, und danke für die Antwort.
2x5 Jahre heißt: hintereinander, da die Regierung inzwischen die Spekufrist von 2 Jahre auf 10 Jahre erhöht hat.
Wichtig wäre gewesen, A hätte darauf geachtet, dass der besagte Passus so lautet wie besprochen: Jederzeit und bei Verkauf.... Aber das steht leider nicht so drin, aber es steht auch nicht so drin, dass die Vereinbarung nur für die Zeit der Zinsfestschreibung gilt. Aussage gegen Aussage.... Aber es scheint eine annehmbare Lösung in Aussicht.
Danke nochmal
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.