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Verfasst am: 26.02.07, 20:58 Titel: Ärger mit der Scheinfirma
A verhandelt mit der „Firma“ Internetmedia Consulting (Name frei erfunden), Inhaber Peter Mustermann, über die Gestaltung seiner homepage. Die „Firma“ Internetmedia Consulting tritt auf dem Markt mit dem Namen „Firma“ Internetmedia Consulting mit eigener Internetseite und Briefkopf auf. Inhaber ist für alle bekannt eben Peter Mustermann.
Der Name Internetmedia Consulting ist aber ein reiner Phantasiename.
Da sich die „Firma“ Internetmedia Consulting gegenüber A schadenersatzpflichtig gemacht hat, will A einen Mahnbescheid beantragen.
Nur gegen wen beantragt er den Mahnbescheid nun? Gegen Peter Mustermann oder gegen Internetmedia Consulting?
Wenn Internetmedia Consulting (wat'n Name ) tatsächlich nicht im Handelsregister eingetragen ist (auch nicht als e.K.!), dann ist es eben keine "Firma", sondern "nur" ein Gewerbetreibender. Als Firma kann IC dann nicht verklagt werden. Der MB muß gegen Peter Mustermann als Privatmann beantragt werden, die Bezeichnung "als Inhaber von IC" o. ä. ist nicht notwendig, führt i. d. R. sogar zur Monierung.
Aber: Die Mahngerichte handhaben das unterschiedlich. Beim AG Coburg (ZEMA Bayern und Franken) gibt es keine Monierung, wenn man den Firmennamen in Spalte 3 beim Antragsgegner einträgt. M. W. ist das aber die Ausnahme.
Also: Besser mal vorher beim Mahngericht seines Vertrauens anrufen und nachfragen. _________________ Karma statt Punkte!
Wenn Internetmedia Consulting (wat'n Name ) tatsächlich nicht im Handelsregister eingetragen ist (auch nicht als e.K.!), dann ist es eben keine "Firma", sondern "nur" ein Gewerbetreibender. Als Firma kann IC dann nicht verklagt werden. Der MB muß gegen Peter Mustermann als Privatmann beantragt werden, die Bezeichnung "als Inhaber von IC" o. ä. ist nicht notwendig, führt i. d. R. sogar zur Monierung.
Aber: Die Mahngerichte handhaben das unterschiedlich. Beim AG Coburg (ZEMA Bayern und Franken) gibt es keine Monierung, wenn man den Firmennamen in Spalte 3 beim Antragsgegner einträgt. M. W. ist das aber die Ausnahme.
Also: Besser mal vorher beim Mahngericht seines Vertrauens anrufen und nachfragen.
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