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was genau bringt einem der Master of Law?
So wie ich es in Erinnerung habe, eigentlich nur den Zugang in den höheren Dienst. Als Anwalt darf man nicht arbeiten.
was bringt es einem wenn man damit nicht auch als Anwalt tätig werden darf?
Bringt das neue Rechtsberatungsgesetz eine Änderung mit sich?
Das kommt auf den Abschluß an. Ein Master im englischsprachigen Ausland ist eine gerne gesehene Zusatzqualifikation für Volljuristen mit Ambitionen in Richtung Wirtschaftsrecht.
Dir scheint es aber um die verschiedentlich in Deutscland angebotenen Studiengänge zu gehen, die alternativ zum klassischen Staatsexamen stehen. Der einzige davon, bei dem ich mich etwas auskenne ist der LLM der Fernuni Hagen. Der soll, ebenso wie der vorhergehende Bachelor, den Zugang in die Rechtsabteilungen von Unternehen ebnen. Er verknüpft eine sehr gründliche juristische Ausbildung, Schwerpunkt im Privatrecht, mit wirtschaftswissenschaftlichen Anteilen. (Ob die Absolventen auch nachgefragt werden, weiß ich nicht.) Der Abschluß soll aber, wie ich gehört habe, auch die Zugangsberechtigung zum ersten juristischen Staatsexamen eröffen, ohne daß noch umfangreiche Leistungen zu erbringen sind. Näheres teilt die Fernuni sicherlich gerne mit.
Die reform des Rechtsberatungsgesetzes wird hier sicherlich nicht zu Änderungen führen.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.02.07, 11:24 Titel:
rettich hat folgendes geschrieben::
Der Abschluß soll aber, wie ich gehört habe, auch die Zugangsberechtigung zum ersten juristischen Staatsexamen eröffen, ohne daß noch umfangreiche Leistungen zu erbringen sind. Näheres teilt die Fernuni sicherlich gerne mit.
Hi,
nein, näheres sollte man den Juristenausbildungsgesetzen der Bundesländer entnehmen, in welchem man ggf. später ein Referendariat anstrebt (Ziel 2. Staatsexamen). Bspw. in Berlin ist für Zulassung zum Vorbereitungsdienst zwingend das Rechtswissenschaftliche Studium mit 1. Staatsexamen nachzuweisen. Andere Abschlüsse als Zugangsberechtigung sind nicht vorgesehen.
Btw: ich kenne auch kein Bundesland, indem man bisher "Bachelor - Master - 2. Examen" machen kann. Ich glaube zZt führt für einen Volljuristen kein Weg an dem normalen Modus "Studium ReWi - 1. Examen - Referendariat - 2. Examen" vorbei.
Hi,
nein, näheres sollte man den Juristenausbildungsgesetzen der Bundesländer entnehmen, in welchem man ggf. später ein Referendariat anstrebt (Ziel 2. Staatsexamen). Bspw. in Berlin ist für Zulassung zum Vorbereitungsdienst zwingend das Rechtswissenschaftliche Studium mit 1. Staatsexamen nachzuweisen. Andere Abschlüsse als Zugangsberechtigung sind nicht vorgesehen.
Hallo showbee, was anderes hat rettich doch auch nicht gesagt. Und genau das wird in absehbarer Zeit auch angeboten werden. Die Landesregierungen von NRW und einem anderen Bundesland (hab vergessen welches) hatten genau darüber vor einigen Wochen beraten und man arbeitet daran. Es ist so wie von rettich dargestellt.
Zitat rettich
Zitat:
Der Abschluß soll aber, wie ich gehört habe, auch die Zugangsberechtigung zum ersten juristischen Staatsexamen eröffen,
Genau, danach würde voraussichtlich so etwas ähnliches wie Referendariat folgen und danach das 2. StEx. Wir werden bestimmt bald mehr hören.
Es läuft darauf hinaus, dass die Absolventen eines konsekutiven Bachelor/Master-Studienganges, wie an der FU Hagen durchgeführt (sind ja immerhin 10 hochqualifizierte Semester Regelstudienzeit), evtl nach einigen wenigen Zusatzkursen sich ebenfalls zum 1. StEx anmelden dürfen werden sollen können (oder so)
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.02.07, 17:31 Titel:
Leon6 hat folgendes geschrieben::
Es läuft darauf hinaus, dass die Absolventen eines konsekutiven Bachelor/Master-Studienganges, wie an der FU Hagen durchgeführt (sind ja immerhin 10 hochqualifizierte Semester Regelstudienzeit), evtl nach einigen wenigen Zusatzkursen sich ebenfalls zum 1. StEx anmelden dürfen werden sollen können (oder so) :D
Hi,
es ist aber etwas ganz anderes, ob ich nach Bach+Master noch das 1. Ex machen muss, oder ob ich gleich ins Ref gehen kann um das 2. Ex zu machen. Immerhin muss man sich ja vor Augen führen, dass sich das 1. Ex nicht aus der Hand schütteln lässt, auch wenn man vorher den Master gemacht hat. Aber diese Variante wäre m.E. auch ok - also mit Pflicht der 1. ExPrüfung.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.03.07, 11:29 Titel:
Precision hat folgendes geschrieben::
...was genau ist es denn, was man im ersten Staatsexamen "machen muss" um es zu bestehen.
Kann mir nämlich nicht vorstellen, dass jemand der 10 Semester Jura studiert hat, danach in irgendeiner Beziehung einem Präsenzjuristen nachsteht...
Hallo,
naja, das Problem ist, dass das 1. Staatsexamen sich zZt aus 30% universitärer Schwerpunktprüfung und 70% Staatsprüfung zusammen setzt. Insoweit steht man also vor der Frage ob bspw. Masterstudium als Schwerpunkt anrechenbar wird? Sonst muss man noch den SP an einer Uni machen (1 Jahr). Im übrigen ist die 70% Staatsprüfung auch nicht ohne und bedarf punktgenauer Vorbereitung. Je nach Bundesland sind 3-7 Klausuren aus den großen 3 Bereichen zu schreiben (Zivil, Straf, Öffentliches) und ggf. ne Hausarbeit und eine mündliche Prüfung. Ledigliches Studium nebst Wissen reicht mE nicht aus, wenn man kein Training im Klausurenschreiben hat. Im übrigen ist wissenschaftliches Masterstudium wohl nicht allein ausreichend um Klausuren zu bestehen, weil es hier doch mehr auf Falllösungspraktiken und auf das Abspulen von Standartwissen ankommt.
Kann mir jemand sagen, was dieser Satz bedeutet und ebenso, was ein "Präsenzjurist" ist?
Das soll wohl ein Jurist sein, der ein normales Präsenzstudium absolviert hat, nicht ein Fernstudium.
showbee:
Zitat:
Im übrigen ist wissenschaftliches Masterstudium wohl nicht allein ausreichend um Klausuren zu bestehen, weil es hier doch mehr auf Falllösungspraktiken und auf das Abspulen von Standartwissen ankommt.
Bevor man solche Aussagen trifft, sollte man sich mit den Inhalten des zur Diskussion stehenden Studiums befassen. Zumindest im zivilrechtlichen Bereich hat der Studiengang in Hagen wohl ein mit normalen Jura-Studiengängen vergleichbares Niveau. Die Klausuren sind übrigens auch Fallklausuren, jedenfalls zum weit überwiegenden Teil.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.03.07, 16:27 Titel:
rettich hat folgendes geschrieben::
Bevor man solche Aussagen trifft, sollte man sich mit den Inhalten des zur Diskussion stehenden Studiums befassen. Zumindest im zivilrechtlichen Bereich hat der Studiengang in Hagen wohl ein mit normalen Jura-Studiengängen vergleichbares Niveau. Die Klausuren sind übrigens auch Fallklausuren, jedenfalls zum weit überwiegenden Teil.
Hallo,
ich habe nicht gesagt, dass man das nicht kann. Ich habe nur gesagt was man braucht:
1. Schwerpunktstudium
2. Praxis in Klausurschreiben in allen 3 Grundfächern
Mehr nicht. 2. kann man auch im Rep bei kommerziellen Anbietern machen, 1. nur in der Universität. Insoweit muss man ein JPA (Landesverwaltung) finden, welches einem eine SPPrüfung ablegen lässt ohne an der Uni eingeschrieben zu sein (ein Ding der Unmöglichkeit in meinen Augen).
Und zum Klausurentraining: ich könnte wetten, das selbst ein gestandener Volljurist nach 10 Jahren Praxis (also 10 Jahre nach dem 2. Examen) das 1. Examen auf Anhieb ohne Vorbereitung NICHT schafft! Das hat nicht viel mit Überheblichkeit etc. zu tun, das ist mE einfach eine Sache der Übung. Ein Praktiker schreibt eben keine Klausuren und wenn man als LLM Student auch keine Klausuren (dann Strafrecht & ÖRecht) hatte, seh ich schwarz!
Da hier niemand wagt, die Inhalte des Fernstudiums in Frage zu stellen, was zweifelsfrei auch eine Frechheit wäre, aber andersrum alle meinen, die Fernstudenten wären nciht in der Lage die Klausuren zu betehen, dann bedeutet dies doch im Umkehrschluss, dass das was die Fernstudenten lernen, auf ein Leben in der Praxis vorbereitet, anstatt darauf, ÖR-Klausuren zu bestehen...
Da frage ich mich doch, was ist wohl wichtiger? Den Stoff verstehen, richtig anwenden können und damit im Leben vorankommen, oder Klausuren bestehen, die derart abstrakt (nicht schwierig, sondern einfach nur abstrakt und weit hergeholt) sind, dass sie im "wahren" Berufsleben nichts bringen...
Finde ich irgendwie nicht in Ordnung, dass so zwischen unterschiedlichen Studientypen unterschieden wird, denn vom Lerninhalt kann überhaupt kein großer Unterschied bestehen... und dass die Qualität im Präsenzstudium höher wäre, ist sicherlich auch ein Märchen, welches absolut haltlos ist, denn wozu gibt es soetwas wie Akkreditierung etc...?
Da hier niemand wagt, die Inhalte des Fernstudiums in Frage zu stellen, was zweifelsfrei auch eine Frechheit wäre,
Doch, das wage ich und mir ist (noch) nicht ersichtlich, warum das eine Frechheit sein sollte.
Ich halte das universitäre Studium tatsächlich für qualitativ hochwertiger:
Es muß doch zwangsläufig einen Unterschied machen, ob jemand 1,5 Jahre an einer Fernuni studiert oder jemand (mindestens) 4 Jahre an einer Hochschule studiert und anschließend noch ein zweijähriges Referendariat zu absolvieren hat. Und damit meine ich ganz sicher nicht nur die unterschiedliche Dauer - nehmen Sie das Beispiel "Zivilrecht": Die FU bietet ein Semester lang "Zivilrecht" an - neben StrafR, ÖR und "Verfahrensrecht" (wahrscheinlich für alle 3 Disziplinen).
An der Hochschule verläuft das Studium bspw. im Zivilrecht aber so:
1. Sem.: BGB-AT + DeliktsR
2. Sem.: Schuldrecht I
3. Sem.: Schuldrecht II
4. Sem.: SachenR
5. Sem.: Erb-/FamR
6. Sem.: Handels-/GesellschaftsR
7. Sem.: ArbR
8. Sem.: ZivilprozeßR
Hinzu kommen verschiedene Hausarbeiten (je eine für den "kleinen und großen Schein") begleitet von den dazugehörigen "Übungen", Schwerpunktstudienfächern und eine praktische Studienzeit von 3 Monaten.
Also, ich behaupte, das all' dies nicht innerhalb eines Semesters an der FU "abgearbeitet" werden kann.
Ob das Resultat dessen hinterher auch zwangsläufig ein besserer Praktiker ist, vermag ich nicht zu beurteilen, da dies auch vom anschließenden Referendariat abhängt. Allerdings meine ich, daß derjenige, der ein qualitativ hochwertigeres Studium "mitnimmt", zumindest hinterher über das größere Potenzial verfügt.
Diese Aussage
Zitat:
Da frage ich mich doch, was ist wohl wichtiger? Den Stoff verstehen, richtig anwenden können und damit im Leben vorankommen, oder Klausuren bestehen, die derart abstrakt (nicht schwierig, sondern einfach nur abstrakt und weit hergeholt) sind, dass sie im "wahren" Berufsleben nichts bringen...
verstehe ich überhaupt nicht. Wenn keine großen Unterschiede im Lerninhalt bestehen,
Zitat:
Finde ich irgendwie nicht in Ordnung, dass so zwischen unterschiedlichen Studientypen unterschieden wird, denn vom Lerninhalt kann überhaupt kein großer Unterschied bestehen...
müßten beide "Kandidaten" ja zwangsläufig hinterher auch gleichgut im Leben vorankommen.
In Bezug auf
Zitat:
Da frage ich mich doch, was ist wohl wichtiger? Den Stoff verstehen, richtig anwenden können und damit im Leben vorankommen, oder Klausuren bestehen, die derart abstrakt (nicht schwierig, sondern einfach nur abstrakt und weit hergeholt) sind, dass sie im "wahren" Berufsleben nichts bringen...
meine ich doch, das gerade abstrakte Klausuren etwas für's "Leben bringen". Es schult einfach mehr, wenn ein juristischer Sachverhalt nicht nur in einer Ebene zu untersuchen ist (überspitzt formuliert nach dem Motto: A und B haben einen Kaufvertrag abschlossen, welche Ansprüche hat Verkäufer A?).
Ich gebe Ihnen Recht, daß die universitären Klausuren natürlich weit hergeholt sind - allerdings ist genau das notwendig, um ein Gefühl für juristisch komplexe Aufgaben (und zwar auch praktische) zu bekommen. Während meiner Studienzeit wollte ich das auch nicht einsehen - meine Meinung (als Praktiker) hat sich aber um 180° gedreht.
Abschließend meine ich, daß dieses Thema schon fast ins Forum "Rechtsphilosophie" paßt.
@Precision: Was mir aber ganz wichtig ist: Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, es liegt mir nicht daran, ein FU-Studium schlecht zu reden, ich meine nur, daß es eben nur als "Zusatzqualifikation" dienen kann und kein Hochschulstudium von 4 Jahren + 2 Jahren Ref. ersetzen kann...
Ich halte das universitäre Studium tatsächlich für qualitativ hochwertiger:
Es muß doch zwangsläufig einen Unterschied machen, ob jemand 1,5 Jahre an einer Fernuni studiert oder jemand (mindestens) 4 Jahre an einer Hochschule studiert und anschließend noch ein zweijähriges Referendariat zu absolvieren hat.
Hallo,
ich kenne ja nur die Fernuni-Hagen näher. Und da ist es so, dass als Zugangsvoraussetzung für den LL.M entweder
- der LL.B der Fernuni Hagen (Vollzeit sechs Semester) oder
- das erste juristische Staatsexamen oder
- vielleicht ein gleichwertiges Studium an einer anderen Uni ist.
Und bei den 18 Modulen, die man im LL.B. bearbeiten und mit Klausuren abschließen muss, ist fast Alles dabei, was im "normalen" Jura-Studium auch abgearbeitet werden muss, natürlich vielleicht nicht in der gleichen Intensität.
Wenn man dann noch den Master draufsetzt, dann hat man auch 4,5 Jahre an einer Uni Rechtswissenschaften studiert. Von einem 1,5 Jahre-Studium kann also in diesem Fall nicht die Rede sein.
Es gibt natürlich noch andere Unis, die ein juristisches Fernstudium für Fachfremde anbieten, da kann man dann einen "Weiterbildungsmaster" z. B. zum LL. M.oec machen, das ist in meinen Augen dann wirklich nur ein "Reinschnuppern" in die Materie.
Kurz gesagt: Man kann das nicht verallgemeinern und muss immer den konkreten Studiengang ansehen, bevor man Vergleiche anstellt.
Viele Grüße,
Cephalotus _________________ Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.03.07, 23:38 Titel:
Precision hat folgendes geschrieben::
Da hier niemand wagt, die Inhalte des Fernstudiums in Frage zu stellen, was zweifelsfrei auch eine Frechheit wäre, aber andersrum alle meinen, die Fernstudenten wären nciht in der Lage die Klausuren zu betehen, dann bedeutet dies doch im Umkehrschluss, dass das was die Fernstudenten lernen, auf ein Leben in der Praxis vorbereitet, anstatt darauf, ÖR-Klausuren zu bestehen...
Da frage ich mich doch, was ist wohl wichtiger? Den Stoff verstehen, richtig anwenden können und damit im Leben vorankommen, oder Klausuren bestehen, die derart abstrakt (nicht schwierig, sondern einfach nur abstrakt und weit hergeholt) sind, dass sie im "wahren" Berufsleben nichts bringen...
Hallo,
dann will ich die Frage auf eine Antwort konkretisieren: Was will man von der Universität? Eine Berufsausbildung? Studium als schlichte Berufsausbildung? Quatsch mit Soße!!!
Es nützt doch rein gar nichts, wenn ich alle aktuellen Gesetze auswendig lerne und "kann" und wenn sie die ersten 3x geändert wurden bin ich aufgeschmissen. Insoweit wird eben an der Uni ein anderer Ansatz gewählt (als bspw. an einer Berufsschule, Berufskolleg, Fachhochschule). Man lernt primär die Systematik und anhand theoretischer Streitigkeiten die Systemzusammenhänge und Regelungsprobleme. Es ist wahrlich nicht Sinn des Studiums einfach nach Klipp-Klapp-Schema eine Klage auf Zahlung von Kaufpreis durchzuprüfen.
Die praktische Anwendung ist ja nicht umsonst auch der Vorbereitungszeit (Referendariat - Anwärterzeit) vorbehalten in der man mit dem Assessor (Beisitzer/Gehilfe) abschließt. Aber keine Praxis ohne Theorie, deswegen ist bis dato das Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität noch Voraussetzung für das 1. Examen und somit Eintrittsvoraussetzung für das Referendariat.
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