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Gehen wir einmal hypothetisch davon aus, das in einer Gemeinschaftsanlage, insgesamt 6 Häuser, in jedem Haus mindestens 2 Feuerlöscher hängen, zusätzlich auch in jedem Gemeinschaftskeller je einer und ebenfalls in der Tiefgarade 1 oder 2. Die Tiefgarage hat etwa 40 Stellplätze.
In den letzten Jahren wurden diese immer von einer Fachfirma geprüft, Prüftermin war immer alle 2 Jahre der Dezember. In einem der Häuser hat es bereits gebrannt. Auf den Plaketten steht jedenfalls zur Zeit:
Nächster Prüftermin 12/2006
Die Prüfung ist jetzt schon 2 Monate überfällig. (24.02.2007)
Die Anlage wird von einer Verwaltung geführt, von den 66 Wohnungen bewohnen etwa 45 Eigentümer die Wohnung selbst. Im Keller ist eine Gasheizung, wo ebenfalls ein Feuerlöscher hängt.
Meine Fragen lauten nun:
Wie sieht es nun mit der Prüfung der Feuerlöscher aus? Wie lang ist die Überschreitungsfrist. Muss die Verwaltung diese überhaupt prüfen lassen oder ist dies nicht notwendig. Müssen in den Häusern, den Kellern und der Tiefgarage Feuerlöscher montiert werden? Gibt es da Vorschriften? Es gibt kein Gewerbe in den Häusern.
Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Rudi
Ps. Gehen wir mal davon aus, dass vor 2 Jahren die Feuerlöscher vor!! Weihnachten zur Überprüfung abgenommen und erst nach Weihnachten!! wieder montiert wurden. Erst nach mehrmaliger Nachfrage beim Verwalter wurden diese wieder repariert aufgehängt.
Ursache war: der Verwalter war während der Geschäftszeiten telefonisch mehrmals nicht erreichbar, um die Reparaturen mit der Prüffirma zu klären. Es lag nicht an der Prüffirma!![/u]
Verfasst am: 27.02.07, 14:27 Titel: Da noch keine Antwort gegeben wurde...
Salut
... hier ein paar Denkanstöße (hoffentlich):
Zitat:
Wie sieht es nun mit der Prüfung der Feuerlöscher aus? Wie lang ist die Überschreitungsfrist.
Es gibt keine. Nach Ablauf der Frist kann
a) der Hersteller Regreßminderung bei Fehlfunktion und
b) die Versicherung Forderungsabtretungsminderung für Brandschäden geltend machen.
Zitat:
Muss die Verwaltung diese überhaupt prüfen lassen oder ist dies nicht notwendig.
Prinzipiell ja.
Wenn die Eigner das aus Kostengründen ungern machen, so wie das hier anklingt, dann müssen sie sich eine Verwaltung suchen, die das Risiko eingeht, im Fall der Fälle (s.o.) am Nasenring durch die Regreßmanege gezogen zu werden.
Zitat:
Müssen in den Häusern, den Kellern und der Tiefgarage Feuerlöscher montiert werden? Gibt es da Vorschriften?
Ja und ja. Die Untere Baubehörde (vorbehaltlich unserer lächerlichen Kleinstaaterei) ist für Anordnung und Vollzug zuständig, läßt aber üblicherweise nicht in den Häusern herumwatzen, um nachzusehen, bis sie eine Anzeige erhält (und auch dann nicht, nicht gleich, nicht immer, nicht gern usw.). Für die "Feuerstätte" ist sowieso der Kaminmonopolist zuständig und guckt nach.
Verfasst am: 27.02.07, 16:00 Titel: Jetzt wollte ich es aber genau wissen...
Salut
...und habe nachgesehen:
http://www.bavaria-brandschutz.de/pdf/Info.pdf
Und überall sonst auch nix von 6 Monaten gefunden. Wieso auch? Eine Frist ist da, um eingehalten und nicht, um überschritten zu werden.
Zwischenbilanz:
Die Jurisprudenz wird gefragt sein, wenn irgendwo verkohlte Leichen und nutzlose Löscher herumliegen.
Wenn die Prüffrist 2 Tage überschritten ist, wird keiner so leicht glaubhaft machen können, daß genau binnen dieser 2 Tage der Gilb die Löscher zernagt hat. Bei 6 Monaten sieht das dann ein wenig anders aus, je nachdem, was der Gerichtsgutachter dazu meint.
Man wird sich auch nur so lange auf "Privathäuser" hinausreden können, solange niemand zu Schaden kommt, der einen hinterher erheblich anp...n kann.
Verfasst am: 27.02.07, 17:13 Titel: Und wieder....
Und wieder ein dickes "Danke Schön" an Sie.
Werde morgen mal den Verwalter anrufen und Ihn auf die Feuerlöscher hinweisen. Glaube zwar nicht, dass das etwas hilft, meistens hilft da eher ein Einschreiben.
Aber wie ich schon unter "Abnahme der Arbeiten" geschrieben habe interessiert das eh von den meisten Eigentümern keinen, zumindest so lange nicht bis etwas passiert.
Das weiß ich auch nur, weil mal ein Verwalter nicht spurte, der meinte, ein Eigentümer hätte ihm nichts zu sagen zum Thema Brandschutzeinrichtungen. Ich habe dann ein Brieflein an die Bauaufsicht geschickt und - natürlich tat sich nichts. Nach 3 Monaten fand ich, daß sie nun genug getrotzt hätten und schlug einen etwas gewundeneren Pfad durchs Verwaltungsdickicht ein. Und siehe da: Es haben sich dort ein paar ...backen zusammengekniffen, sind aufstanden, in die Wohnanlage ausgerückt und der hochmögende Herr Verwalter hatte ratz fatz von seinem fernen Verwaltungssitz aus anzutraben und a) durfte sich ein paar Dinge anhören und b) ein paar Dinge sagen. Im Wesentlichen "Jawohl! Wird gemacht! Ohne weiteren Verzug".
Hassen tun die mich schon nach dem Brief an die Eigentümer aber das mit dem fürchten funktioniert noch nicht so richtig. Der Tip war aber guuuuut. Mal sehen ob das auch bei mir funktioniert.
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