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Verfasst am: 28.02.07, 00:22 Titel: Durchschrift im Fitnesssstudio ohne Einwilligung geändert
Guten Abend,
nehmen wir mal an:
Jemand ist seit September Mitglied in einem Fitnessstudio, sie* ist Schülerin und hat einen vergünstigten Vertrag. Sie ist noch nicht volljährig und ihr gesetzlicher Vertreter hat dem Vertrag schriftlich eingewilligt.
Bei Vertragsabschluss wurde mündlich vereinbart, das sie an jedem geöffneten Tag bis 17.00 Uhr trainieren kann aber alle angebotenen Kurse (Step, etc kein Plan was man da so macht) auch nach 17.00 Uhr wahrnehmen kann.
Vor einigen Wochen wurde sie von der, nennen wir sie Eigentümerin, des Fitnessstudios darauf aufmerksam gemacht, das nach 17.00 Uhr auch die besagten Kurse nicht besucht werden dürfen.
Darauf hat die Sportlerin die Durchschrift des Vertrages (handschriftlich auf Vordruck) drauf überprüft, ob die Nutzung der Kurse eindeutig, auch nach 17.00 Uhr, erlaubt ist. Bei sorgfältiger Prüfung des Vertrags ist aufgefallen, dass die Nutzung des Studios auf die aushängenden Öffnungszeiten (nicht nur bis 17.00 Uhr) beschränkt ist. Es geht auch nicht hervor, dass Kruse nur bis 17.00 Uhr besucht werden dürfen.
Des weitern heißt es zur Kündigungsfrist, dass „3 Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit, wie oben angegeben" gekündigt werden muss. Das Feld für die Erstlaufzeit ist in dem Vordruck aber nicht ausgefüllt.
Der Sportlerin ist inzwischen die Lust an diesem Fitnessstudio verloren gegangen und sie hat sich entschlossen den Vertrag zu kündigen. Ich deute die nicht angegebene Erstlaufzeit so, das man jederzeit mit der vorgegebenen Kündigungsfrist kündigen kann. Dies hat die Sportlerin schriftlich getan und die Kündigung der Eigentümerin persönlich überreicht mit dem Verweiß auf die Durchschrift. Die Eigentümerin wollte dies nicht glauben, darauf zeigte die Sportlerin ihr die Durchschrift. Die Betreiberin ergänzte die DURCHSCHRIFT mit Kugelschreiber um die Erstlaufzeit und den freundlichen Vermerk, dass ausnahmsweise die Kurse nach 17.00 Uhr besucht werden dürfen. Keine weiteren Kommentare.
Währe dieses Verhalten rechtens?? Könnte man den Vertrag vor Ablauf der nachgetragenen Erstlaufzeit beenden??
Währe dies irgendeine Art von Dokumentenfälschung?? Könnte man die Eigentümerin anzeigen oder sie in einem Schreiben auf diese Möglichkeit hinweisen??
Ich freue mich über Ihre/eure Meinung
Phil
*mit der weiblichen Form ist auch das männliche Geschlecht gemeint
Zuletzt bearbeitet von Pente am 10.03.07, 13:31, insgesamt 3-mal bearbeitet
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