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Kündigung eines Vertrags

 
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Gismo der erste
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Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 00:36    Titel: Kündigung eines Vertrags Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe doch das ich hier in der richtigen Kategorie bin, wenn nicht bitte ich um Entschuldigung.

Ich habe hier eine Frage zu einem Vertrag.

Herr X schließt einen Vertrag mit einer Firma ab, welcher über die Laufzeit von 24 Monaten geht, mit einer Zahlung alle 6 Monate.
Die Firma mit welcher Herr X nun den Vertrag abgeschlossen hat, entschließt sich kurze Zeit später den Vertrag den Herr X abgeschlossen hat nicht mehr anzubieten und fordert nun alle Personen die diesen Vertrag schon vorher abgeschlossen haben nun auf einer Änderung des Vertrags zuzustimmen, wozu auch Herr X gehört, Herr X müsste - sofern er der Änderung zustimmt - eine höhere Summe zahlen da er ab dann in einem neuen Vertrag sitzt, sollte Herr X dieser Änderung nicht zustimmen hat er die Möglichkeit die Änderung abzulehnen.
Sollte er dies jedoch tun, wird ihm sein Vertrag gekündigt obwohl dieser eigentlich noch 18 Monate läuft.

Kann Herr X nun von der Firma fordern, das er seinen alten Vertrag mit alter Summe behält?

Oder muss er zwangsweise einen neuen Vertrag nutzen, ansonsten wird ihm gekündigt?
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Kall Mou Dei
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 138
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

Richtige Kategorie? Also hier eher nicht, weil ich weiß dass es sich bei einem Internetanbieter handelt. Auf den Arm nehmen

Also mal meiner Meinung nach:
Es ist nicht rechtens. Herr X kann auf Vertragserfüllung bestehen. Tut der Internetanbieter das nicht, dann wohl das Recht auf Schadenersatz statt der Leistung (Herr X nimmt einen anderen wohl teureren Tarif und I-Net-Anbieter muss ihm die Differenz erstatten)
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Gismo der erste
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Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 02:00    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, da es sich eigentlich um Kundenrecht dreht würd ich mal vermuten das es richtig ist ^^

Zitat:
Kundenrechte und –pflichten


Naja.

Zitat:
Herr X kann auf Vertragserfüllung bestehen.


Seh ich eigentlich genauso, nur hab ich nicht wirklich viel Ahnung von so was...
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report
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Da die Firma bezogen auf die Laufzeit wahrscheinlich ein Telekommunikationsbetrieb ist, verschiebe ich das mal ins Verbraucherrecht.
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Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Schon wegen der Forenregeln sollten wir hier eigentlich nicht spekulieren, um was für einen Anbieter es sich handelt. Lieber sollten wir die Frage so nehmen und diskutieren, wie sie gestellt ist.

Natürlich muss der Verbraucher der Änderung nicht zustimmen. Der Anbieter versucht aber für den Fall, dass der Verbraucher es nicht tut, eine ordentliche Kündigung. Dafür braucht er eine Grundlage im Vertrag.

Wahrscheinlich sagt der Vertrag aus, dass er beiderseitig nach den 18 Monaten gekündigt werden darf. Dann ist aber auch der Anbieter für diesen Zeitraum gebunden.

Wenn der Vertrag aussagt, dass der Verbraucher eine lange Kündigungsfrist hat, der Unternehmer aber sofort kündigen darf, dann müssen wir uns fragen, ob eine solche Klausel gegenüber einem Verbraucher wirksam vereinbart werden kann.
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Kall Mou Dei
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 138
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Wahrscheinlich sagt der Vertrag aus, dass er beiderseitig nach den 18 Monaten gekündigt werden darf. Dann ist aber auch der Anbieter für diesen Zeitraum gebunden.

Wenn der Vertrag aussagt, dass der Verbraucher eine lange Kündigungsfrist hat, der Unternehmer aber sofort kündigen darf, dann müssen wir uns fragen, ob eine solche Klausel gegenüber einem Verbraucher wirksam vereinbart werden kann.


Also das glaube ich nicht. Ich kann jetzt nur aus dem Kündigungsschutzgesetz (Beim Beruf) sprechen, dass der AG nicht besser dastehen darf als der AN. Lachen
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Kall Mou Dei hat folgendes geschrieben::
Also das glaube ich nicht. Ich kann jetzt nur aus dem Kündigungsschutzgesetz (Beim Beruf) sprechen, dass der AG nicht besser dastehen darf als der AN. Lachen

Das glaube ich nicht...

Zur Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung, ist dieses im Vertrag geregelt?
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Kall Mou Dei
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 138
Wohnort: Hennef

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

@Smiler, natürlich stimmt das. (ABGESEHEN von einer AUßERordentlichen Kündigung natürlich)

Und dass ein Tarif nichtmehr angeboten wird, ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung!
Ich weiß jetzt nicht ob es sowas dafür überhaupt gibt. Gibt ja viele Fälle dass man angeboten kriegt, 150€ zu bekommen, wenn man vom Vertrag zurücktritt (weil man das Wort "Flatrate" wohl zu ernst genommen hat Lachen (Ist das überhaupt rechtens? Was er zu viel verbraucht, verbrauchen andere zu wenig). Das liegt jedoch nicht vor, sondern allgemein eine "Umgestaltung" der Tarife vom Anbieter aus.
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Smiler
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BeitragVerfasst am: 28.02.07, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Und dass ein Tarif nichtmehr angeboten wird, ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung!

Das käme wohl auf die Vereinbarungen in dem Vertrag an, und aus welchen Gründen der Preis geändert werden soll, im übrigen hätte der Kunde dadurch einen evtuellen Anspruch auf Schadenersatz.






[quote="Kall Mou Dei"]@Smiler, natürlich stimmt das. (ABGESEHEN von einer AUßERordentlichen Kündigung natürlich)
Das ist BGB § 622 und nicht das KschG... Winken
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Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die ja auch für diesen Vertrag gelten), steht das die Firma eine Änderung nur durchführen kann, sofern der Kunde der Änderung zustimmt, lehnt er das Angebot ab wird keine Änderung vorgenommen - laut AGB.

Daher kann nur mit beidseitiger zustimmung der Vertrag geändert werden - ausser der Kunde zahlt nicht mehr, dann darf ihm zwangsweise gekündigt werden.

Somit hat der Kunde das Recht zu widersprechen, was die Firma aber scheinbar nicht annerkennt.

P.S.: Zudem steht noch in den AGB (unter dem Punkt Vertragskündigung) das die Firma den Vertrag nur 4 Wochen vor ablauf des Vertrags kündigen kann, so das die Firma genau zum Vertragsende alle Dienste gegenüber dem Kunden einstellen kann - der Vertrag gilt allerdings noch 18 Monate somit könnte die Firma frühestens in 17 Monaten mit einer Kündigung drohen.

Was genau könnte der Kunde da machen, wenn die Firma trotz dessen die Kündigung wahr macht?
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht, inwieweit uns Hinweise auf das Arbeitsrecht weiterbringen.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es schon nach Gesetz. Dann müsste es aber dem Anbieter schlechthin unzumutbar sein, am Vertrag festzuhalten. Und das ist sicher nicht der Fall, nur weil man einen bestimmten Tarif abschaffen will oder weil der Vertragspartner auf Erfüllung besteht.

Es wäre in der Tat auch ein interessantes Thema, ob die AGB eines Telekommunikationsanbieters vorsehen dürfen, dass der Anbieter ein außerordentliches Kündigungsrecht hat, wenn er den Tarif, auf dem ein Vertrag basiert, abschaffen will. Ich hätte da erhebliche Bedenken. Obwohl man sicherlich in gewissen Grenzen definieren kann, was denn ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein kann.

Bleibt dem Anbieter also nur die ordentliche Kündigung. In dem Fall, den der TE hier zur Diskussion stellt, kann aber der Anbieter nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich Kündigen. Der Kunde müsste notfalls auf Erfüllung klagen.
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