Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - privater pkw / dienstfahrt - welche versicherung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

privater pkw / dienstfahrt - welche versicherung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sancho_Pancho
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 02:35    Titel: privater pkw / dienstfahrt - welche versicherung Antworten mit Zitat

hallo!

wie verhält es sich denn wenn die mitarbeiter auf z.b. 400euro basis immer an versch. plätzen tätig werden sollen?

es erfolgt keine direkte betriebliche anweisung dass die nutzung eines privat pkws erfolgen soll, aber aufgrund der tatsache dass die mitarbeiter immer an verschiedenen einsatzorten tätig werden ist es ja betrieblich veranlasst und somit die sind die fahrten (mit dem privaten pkw der mitarbeiter) dahin (von den wohnorten der mitarbeiter aus) dann über den arbeitgeber versichert..

nun ist die frage wie sich denn diese versicherung nennt die der arbeitgeber in diesem falle doch abgeschlossen habe sollte? oder ?

gibt es spezielle versicherungsgesellschaften die solche versicherungen anbieten kennt jemand zufällig die ungefähren preise wenn der arbeitgeber ca 5beschäftigte (400euro-basis) hätte?

gruss!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

etwas schwer verständlich die Frage, sind Sie der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?
Bei einem 400 € - Job muss noch der AN selber die Fahrtkosten tragen? Ausbeutung??

Ulli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verschieb' das mal ins Arbeitsrecht.

Ungeachtet dessen sind auch 400-€-Kräfte auf dem Weg zur Arbeit über die gesetzliche Berufsgenossenschaft versichert. Dies betrifft aber nur die beschäftigten Insassen des Fahrzeugs, nicht das Auto.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sancho_Pancho
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

arbeitgeber..

es geht mir a) um die insassen und b) um das fahrzeug..
sind die insassen während der Fahrt also tatsächlich über die genossenschaft versichert? und das fzg braucht dann noch die fragwürdige versicherung? kennt jemand den namen dafür bzw weiß jemand wo man die abschließen kann? habe mal etwas von dienstkasko gehört.. die deckt dann den schaden am privat pkw mit ab falls diesem auf einer dienstfahrt etwas passiert.. finde auf den ganze pages der versicherer aber nichts..

gruss
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

eine genehmigte dienstfahrt wäre es nur wenn der AG sagt X fahre mit deinem privat pkw zu "baustelle" a.
wenn der AG aber nur sagt du musst heute auf der baustelle A arbeiten ist es m.M. nach das "privatvergnügen" ob der AN erst zum betrieb fährt u. dann ggf. mit einem firmenbus/transfer etc. od. mit dem privat pkw zur baustelle fährt.
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zahlst du denn Kilometergeld für die Fahrten?

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sancho_Pancho
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

noch gar nichts.. planung...

kilometergeld zu bezahlen schließt nur die kosten der kasko-rückstufung bei einem unfall aus.. wenn dies nämlich bezahlt wird, dann muss der arbeitgeber die rückstufung nicht auch noch übernehmen..

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/dienstreise/

sobald die fahrt betrieblich veranlasst ist, also auch ohne vereinbarung oder anweisung, dann muss der arbeitgeber bei einem unfall aufkommen.

"Der Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeuges muss auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgen. Dies kann eine ausdrückliche Aufforderung sein; aber auch ohne Erklärung ist von einer betrieblichen Veranlassung auszugehen, wenn die Nutzung des privaten Pkw für die Durchführung des Auftrages objektiv erforderlich ist.
Der Arbeitgeber beauftragt den Mitarbeiter, eine Präsentation bei einem Kunden durchzuführen, und stellt hierfür kein Fahrzeug zur Verfügung, obwohl der Ort der Präsentation ohne PKW nicht zu erreichen ist bzw. mit bus&bahn in unverhältnissm. Zeit.."

also wer weiß welche versicherung man braucht bzw wer das versichert? gruss!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht mal im Versicherungsforum versuchen.
MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sancho_Pancho
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

kann ein moderator das thema evtl. verschieben? vielen Dank im vorraus!!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 06:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sancho_Pancho hat folgendes geschrieben::
kann ein moderator das thema evtl. verschieben? vielen Dank im vorraus!!!
Aber gerne doch. Sehr glücklich
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

Diese Frage berüht mehrere Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Privatversicherungsrecht.

ich bleib mal hauptsächlich bei dem Thema, bei dem ich ein bisschen was weiß, dem Privatversicherungsrecht.

Ein Arbeitnehmer fährt im Auftrag seines Arbeitgebers mit seinem Privat-PKW. Wenn sich dabei ein Verkehrsunfall ereignet, dann ist zuallererst die Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung des Privat-PKW dran. Die wird sich um den Fremdschaden kümmern. Der Arbeitnehmer hat dadurch im Folgejahr Mehraufwendungen, weil sein Versicherungsbeitrag wegen des SFR-Verlustes steigen wird. Ob er diese Mehraufwendungen vom Arbeitgeber verlangen kann, richtet sich nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Genaueres bitte bei den Arbeitsrechtsspezialisten erfragen).

So. Dann hätten wir als nächstes den möglichen Schaden (Kaskoschaden) am PKW des Arbeitnehmers. Sofern dieser Schaden nicht (zumindest teilweise) vom Unfallgegner zu tragen ist, gilt: bei gefahrgeneigter Tätigkeit (und dazu gehört das Autofahren) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Aufwendungen ganz oder teilweise zu ersetzen. Arbeitsrechtlich ist das meines Wissens so geregelt: bei leichter Fahlässigkeit des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber den Schaden voll zu tragen; bei ganz grober Fahrlässigkeit (und Vorsatz) haftet der Arbeitnehmer allein; bei Fahlässigkeitsgraden dazwischen kann eine Haftungsverteilung in Frage kommen.

Dafür kann der Arbeitgeber eine "Dienstreise-Kaskoversicherung" abschließen (wird meines Wissens von allen Versicherern angeboten, die Kraftfahrtversicherung betreiben). Wenn er eine solche Versicherung nicht hat, muss er dem Arbeitnehmer den Schaden an dessen Fahrzeug aus eigener Tasche bezahlen (im Rahmen des oben gesagten).

Schließlich noch der Personenschaden des Arbeitnehmers: das dürfte am unproblematischsten sein (was die finanzielle Regelung betrifft): Dafür ist die Berufsgenossenschaft zuständig.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Also sofern es hier nur um den Namen der gesuchten Versicherungsart geht...

Diese heißt bei uns "SchadensFreiheitsRabatt-Verlust-Versicherung", ...zumindest bieten wir diese unseren Kunden
unter diesem Namen an. Dienstreisekasko ist wohl die vereinfachte Namensform.

Diese greift jedoch nur sofern auch wirklich eine Geschäftsfahrt vorlag... ansonsten siehe den äußerst ausführlichen Beitrag von Mogli!
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sancho_Pancho
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2006
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die antworten! helfen mir erstmal weiter..

es geht nicht nur um den namen.. die genannte versicherung "Schadensfreitheits blabla..." die deckt doch nur die rückstufung oder? diese müsste man wenn man eine angemessene km-pauschale zahlt ja lt. rechtssprechung sowieso nicht als arbeitgeber übernehmen..

es geht mir also jetzt hauptsächlich um den schaden am eigenen pkw (wenn unfallgegner nicht schuld ist.. und vom mitarbeiter nur leicht fahrlässig gehandelt wurde..) die versicherung um das abzusichern nennt sich dann auch dienstkasko? weiß jemand in welchem rahmen die von den kosten her liegt? nur grob.. es geht um 2-3mitarbeiter die erstmal nur ein paarmal im monat eine fahrt machen würden.. lässt sich diese versicherung auch nach tatsächlichen fahrten/km abschließen? weiß das jemand? würde mir wirklich sehr weiterhelfen!

oder zählen die fahrten der mitarbeiter vielleicht doch als fahrt zum arbeitsplatz und die arbeitgeberhaftung wäre damit weg? sie fahren nämlich quasi nie an die betriebsstätte, sondern immer direkt von ihnen zuhause an den einsatzort.. zählt das nicht als fahrt zum arbeitsplatz?

danke nochmal!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Sancho_Pancho hat folgendes geschrieben::


es geht mir also jetzt hauptsächlich um den schaden am eigenen pkw (wenn unfallgegner nicht schuld ist.. und vom mitarbeiter nur leicht fahrlässig gehandelt wurde..) die versicherung um das abzusichern nennt sich dann auch dienstkasko?


das wäre die Dienstreise-Kaksoversicherung

Sancho_Pancho hat folgendes geschrieben::

weiß jemand in welchem rahmen die von den kosten her liegt? nur grob.. es geht um 2-3mitarbeiter die erstmal nur ein paarmal im monat eine fahrt machen würden.. lässt sich diese versicherung auch nach tatsächlichen fahrten/km abschließen?


da würd´ich mal mehere Versicherer oder Versicherungsmakler fragen.

Sancho_Pancho hat folgendes geschrieben::

oder zählen die fahrten der mitarbeiter vielleicht doch als fahrt zum arbeitsplatz und die arbeitgeberhaftung wäre damit weg? sie fahren nämlich quasi nie an die betriebsstätte, sondern immer direkt von ihnen zuhause an den einsatzort.. zählt das nicht als fahrt zum arbeitsplatz?


Das ist jetzt wieder eine Frage, die zum Arbeitsrecht gehört.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.