Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kündigung eines Gesellschafters einer 2 Personen GBR
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kündigung eines Gesellschafters einer 2 Personen GBR

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Seuchenvochel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 26.02.07, 21:01    Titel: Kündigung eines Gesellschafters einer 2 Personen GBR Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall würde mich interessieren. A und B gründen eine GBR. Nach einer Zeit entscheidet sich A für den Ausstieg aus der GBR und kündigt.

Wird die GBR automatisch aufgelöst oder kann B die GBR als Einzelfirma fortführen ?

Kann B die Gesellschaft ohne Einverständnis von A fortführen ?


Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was wurde denn bei Gründung der GbR vertraglich geregelt? Das Finanzzamt fragt ausdrücklich nach diesem Punkt, also sollte das vorher geregelt sein!

Wenn A nicht einverstanden ist, wird es Probleme geben. Aber B könnte doch einfach "neu" anfangen - als Einzelunzernehmen. Die GbR muss dann vorher aufgelöst werden.

Ulli
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Fleetmaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

es ist auch möglich, einen Auflösungsvertrag zu schließen in dem alle weiteren Vorgehensweisen geregelt werden.

Meint, wie immer Fleetmaus
_________________
Nothing for Ungood Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
kynologe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.03.07, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn bei zwei Gesellschaftern einer aussteigt, bedeutet das automatisch die Auflösung der Gesellschaft, da es sich um eine Personengesellschaft handelt. Eine Personan allein kann schlecht mit sich selbst eine Gesellschaft bilden. Zwar kann A die Geschäfte der Gesellschaft weiterführen, allerdings dann als Einzelkaufmann. Die Gesellschaft als Gesellschaft fortführen könnten nur mindestens zwei Personen. Bleibt am Ende nur ein Gesellschafter übrig bedeutet das automatisch die Auflösung der Gesellschaft und deren Auseinandersetzung.

Gruß
Kyno
_________________
... Bad to the Bone ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.