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Verfasst am: 01.03.07, 08:03 Titel: ausgehzeit von jugendlichen
meine frage lautet:
darf eine jugendliche (14j) ohne erlaubnis erziehungsberechtigter über nacht wegbleiben bzw. wie lange (uhrzeit) darf sie sich außer häusig bei freunden, familie abends aufhalten?
wenn beide eltern erziehungsberechtigt sind, die mutter aber das aufenthaltsbestimmungsrecht hat und die eltern sich uneinig sind, wer wird zur rechenschaft im falle aufsichtspplichtverletzung gezogen?
oder spricht das gesetz in diesem alter (14) nicht mehr von aufsichtspflichtverletzung? wo kann ich dazu grundlagen finden? _________________ TG
darf eine jugendliche (14j) ohne erlaubnis erziehungsberechtigter über nacht wegbleiben bzw. wie lange (uhrzeit) darf sie sich außer häusig bei freunden, familie abends aufhalten?
Ohne Elaubnis der Eltern darf die Jugendliche nicht über Nacht wegbleiben. Es gibt auch kein Jugendausgangsgesetz.
ferner
Zitat:
wenn beide eltern erziehungsberechtigt sind, die mutter aber das aufenthaltsbestimmungsrecht hat und die eltern sich uneinig sind, wer wird zur rechenschaft im falle aufsichtspplichtverletzung gezogen?
Damit entscheident die Mutter, da sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, wo sich das Kind aufhalten darf. Die Mutter hat auch die Aufsichtspflicht.
sowie
Zitat:
oder spricht das gesetz in diesem alter (14) nicht mehr von aufsichtspflichtverletzung? wo kann ich dazu grundlagen finden?
danke für die info.
ich habe heute ein buch gefunden: jugendrechtsberater. das dürfte gesprächsstoff für die zukunft sein.
Das kenne ich auch- allerdings darf der Jugendliche darin ruhig nicht nur nach seinen Rechten suchen, sondern auch mal was über seine Pflichten nachlesen
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