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Angehen gegen eine gerichtliche Entscheidung?

 
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leonardo21
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.12.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 15:06    Titel: Angehen gegen eine gerichtliche Entscheidung? Antworten mit Zitat

Wie kann ich durch die ZPO gegen eine gerichtliche Entscheidung angehen?
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Elyss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 904
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Allgeimen sollen die Frage ja sein...aber das ist ein bißchen zu allgemein.

Revision, Berufung etc....kommt drauf an, welche Entscheidung vorliegt und warum man dagegen vorgehen will...
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leonardo21
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.12.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, die Frage war wohl ein bißchen ungenau.
Ich bräuchte Infos zu den Rechtsbehelfen in der Zwangsvollstreckung.
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Elyss
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 904
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, aber das ist immer noch sehr allgemein:

Also: ist die fiktive Person A Schuldner oder sonst von der Zwangsvollstrekcung betroffen?

Möchte die fiktive Person A Vollstreckungsschutz oder bestehen Einwendungen gegen den Anspruch, aus dem vollstreckt wird?

Im Zwangsvollstreckungsverfahren gibt es mehrere Rechtsbehelfe mit denen man unterschiedliche Dinge geltend machen kann. Eine komplette Darstellung würde den Rahmen hier im Forum sprengen!
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 03:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schreibe in diesen Situationen immer "In Sachen ... legen wir den zulässigen Rechtsbehelf ein...". Sollen die doch darüber nachdenken, was richtig ist Cool

Beste Grüße

Metzing
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht den statthaften? Es wird doch sicher auch eine Entscheidung über den eventuell unzulässigen Rechtsbehelf begehrt, oder?
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Elyss
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 904
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss nicht, ob das so vielbringt (in der Praxis) wenn festgestellt wird, dass der eingelegte Rechtsbehelf unzulässig ist??!!

Auf jeden Fall bekommt er dadurch keinen Vollstrekcungsschutz o.Ä.

Aber was er eigentlich will, liegt ja immer noch im Dunklen...
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Manchmal geht es bei Rechtsmitteln ja auch nicht um die Sache sondern um Zeitgewinn.
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Elyss
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 904
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist natürlich richtig und das wollte ich auch gar nicht abstreiten!

Aber so lange wir nichts näheres wissen können wir hier nur wild drauf los raten...und die Trefferquote wird wahrscheinlich nicht sehr hoch sein!
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zickenlatein
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.03.07, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht könnte er den tatbestand des urteils, sofern der sachliche fehler enthält, berichtigen lassen
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-die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
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