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leonardo21 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.12.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 27.02.07, 15:06 Titel: Angehen gegen eine gerichtliche Entscheidung? |
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Wie kann ich durch die ZPO gegen eine gerichtliche Entscheidung angehen? |
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Elyss FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 904 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 27.02.07, 15:36 Titel: |
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Allgeimen sollen die Frage ja sein...aber das ist ein bißchen zu allgemein.
Revision, Berufung etc....kommt drauf an, welche Entscheidung vorliegt und warum man dagegen vorgehen will... |
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leonardo21 Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.12.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 28.02.07, 11:25 Titel: |
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Stimmt, die Frage war wohl ein bißchen ungenau.
Ich bräuchte Infos zu den Rechtsbehelfen in der Zwangsvollstreckung. |
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Elyss FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 904 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 28.02.07, 11:42 Titel: |
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Sorry, aber das ist immer noch sehr allgemein:
Also: ist die fiktive Person A Schuldner oder sonst von der Zwangsvollstrekcung betroffen?
Möchte die fiktive Person A Vollstreckungsschutz oder bestehen Einwendungen gegen den Anspruch, aus dem vollstreckt wird?
Im Zwangsvollstreckungsverfahren gibt es mehrere Rechtsbehelfe mit denen man unterschiedliche Dinge geltend machen kann. Eine komplette Darstellung würde den Rahmen hier im Forum sprengen! |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 01.03.07, 03:54 Titel: |
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Ich schreibe in diesen Situationen immer "In Sachen ... legen wir den zulässigen Rechtsbehelf ein...". Sollen die doch darüber nachdenken, was richtig ist
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 01.03.07, 08:27 Titel: |
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Nicht den statthaften? Es wird doch sicher auch eine Entscheidung über den eventuell unzulässigen Rechtsbehelf begehrt, oder? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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Elyss FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 904 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 01.03.07, 08:31 Titel: |
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Ich weiss nicht, ob das so vielbringt (in der Praxis) wenn festgestellt wird, dass der eingelegte Rechtsbehelf unzulässig ist??!!
Auf jeden Fall bekommt er dadurch keinen Vollstrekcungsschutz o.Ä.
Aber was er eigentlich will, liegt ja immer noch im Dunklen... |
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SpecialAgentCooper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.09.2006 Beiträge: 3296
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Verfasst am: 01.03.07, 12:11 Titel: |
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Manchmal geht es bei Rechtsmitteln ja auch nicht um die Sache sondern um Zeitgewinn. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.) |
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Elyss FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 904 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 01.03.07, 13:05 Titel: |
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Das ist natürlich richtig und das wollte ich auch gar nicht abstreiten!
Aber so lange wir nichts näheres wissen können wir hier nur wild drauf los raten...und die Trefferquote wird wahrscheinlich nicht sehr hoch sein! |
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zickenlatein FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.12.2005 Beiträge: 1006 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 04.03.07, 14:40 Titel: |
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vielleicht könnte er den tatbestand des urteils, sofern der sachliche fehler enthält, berichtigen lassen _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert - |
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