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Verfasst am: 01.03.07, 10:07 Titel: Fragen zur Zulässigkeitsprüfung im Zivilrecht, hier Berufung
1.) Erfolgt die Zulässigkeitsprüfung vom Berufungsgericht nach Einreichen der Berufungbegründung oder erst nach vollständigem Verstreichen der Berufungsbegründungsfrist?
2.) Kann ein [selbst] festgestellter und wesentlicher Mangel in der bereits eingereichten Berufungsbegründungsschrift noch innerhalb der Berufungsbegründungfrist durch neuen Schriftsatz [nachträglich] korrigiert oder/und in seinem wesentlichen Sachverhalt ergänzt werden, den das Berufungsgericht dann auch zu berücksichtigen hat?
3.) Wenn ja - wäre dies auch noch außerhalb der Berufungsbegründungsfrist möglich und dieser vom Berufungsgericht ebenso zu verwerten?
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