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ACDC
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 03.01.05, 05:39    Titel: Frage... Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an, Mr.Bean hat evtl. folgendes Problem:
Es wurden zwei Kündigungen ausgesprochen, fristlos und hilfsweise fristgerecht.
Die fristlose ist sehr wahrscheinlich aus der Welt. Aus lauter Stress hat aber Mr.Bean's Anwalt lt. dem Anwalt der gegnerrischen Partei bei der hilfsweisen ausgesprochen fristgerechten Kündigung rein formel nicht fristgerecht widersprochen, sondern nur als Zusatz zur Klage gegen die fristlose. Das wäre aber generell nicht korrekt sagt die Gegenpartei.
Der Anwalt von Mr.Bean sagt zwar das liege im Ermessen des Richters dies zu beurteilen, teilte aber Mr.Bean gleichzeitig mit, dass er gegen solche Sachen versichert sei.
Was kann Mr.Bean jetzt so passieren?
Prozeß verloren, Abfindung futsch weil evtl. fristgerechte Kündigung rechtens wird?
Und wieviel ist er Versicherung des Anwalts, Mr.Beans Job wert?
Gibt es da feste Pauschalen?
Mit viel Pech ist also Mr.Bean der Pechvogel obwohl alle Chancen bei ihm lagen?
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 03.01.05, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Anwalt schon mitgeteilt hat, dass er "gegen solche Sachen" versichert sei, scheint er auch der Ansicht zu sein, dass er da evtl. etwas verbockt haben könnte.
Demzufolge gibt es die Möglichkeit:
- Prozess gewinnen und alles ist sowieso gut
- Prozess verlieren aufgrund eines Anwaltsfehlers: Dann muss die Berufshaftpflichtversicherung einspringen und den Schaden zahlen, den Sie durch den Fehler erlitten haben - Mindestversicherungssumme eines Anwalts beträgt 250.000 EUR - das sollte erstmal reichen. Winken
- schlechteste Möglichkeit: Prozess verlieren, ohne dass ein etwaiger Anwaltsfehler hierfür ursächlich war. Dann gibts leider nichts...
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