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kostenlose Angebote wettbewerbswidrig ?

 
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Hallowach
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.10.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 20:15    Titel: kostenlose Angebote wettbewerbswidrig ? Antworten mit Zitat

Habe da von folgendem Fall gehört:

Jemand hat eine Gesellschaft gegründet, die Dienstleistungen erbringt.
Einen Teil dieser Dienstleistungen will der Inhaber bzw. die Gesellschaft kostenlos erbringen, damit Sie Kunden für Ihre anderen Dienstleistungen gewinnt.
Diese kostenlosen Dienste sind dauerhaft und nicht nur für kurze Zeit um den Markt zu beeinflussen. Jedoch könnten einige der Anbieter sauer sein, weil sie Kunden verlieren.
Die Frage ist dabei, darf die Gesellschaft das ?
Wo sollte denn hier der Verstoß liegen, ich kann doch auch selbstbemalte Handpuppen aus dem Harz selbst herstellen und verschenken egal an wen....war jetzt ein plakatives Beispiel
Wäre glücklich, wenn mir einer sagen könnte, was die gesellschaft beachten sollte bzw. wo man darüber nachlsesen kann.

Lieben Gruß
Der Hallowach
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 01:25    Titel: Antworten mit Zitat

Dumping:

Wer Waren oder Dienstleistungen unterhalb seiner Kosten anbietet, begeht einen Wettbewerbsverstoßt nach § ...

Kenne ich leider nur vom Hörensagen. Hören werden Sie im Zweifel von der Konkurrenz. Dass das nicht statthaft ist. Eventuell.

Richtig ist, dass Linux und OpenOffice.org ebenfalls Gratisdienste anbieten, für die man bei [Wortsperre: Firmenname] und (Wortsperre: Produktname) viel bezahlen muss.

Ich korrigiere gerne gratis Texte von Leuten, die sich in Verzweiflung an mich wenden. Biete dies aber nicht öffentlich an. Also kann mich auch keiner abmahnen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 02:18    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist Verschenken nicht verboten.

Es kann allerdings wettbewerbswidrig sein, in einem Marktbereich gezieltes Dumping zur Ausschaltung der Konkurrenz zu betreiben, während man selbst die Verlust durch Gewinne anderer Abteilungen gegenfinanziert.

Beispiel:
Wollte die Autofirma mit dem Stern ihre Traktoren ab sofort verschenken, um die Konkurrenz in die Pleite zu treiben (und dann natürlich wieder selbst bestimmte Preise verlangen), während sie die zwischenzeitlichen Verluste durch die Gewinne im Autosegment abfedert, wäre dies wettbewerbsrechtlich angreifbar.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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