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unberechtigter Einzug und die "Pflichten"

 
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C.Andre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 13:00    Titel: unberechtigter Einzug und die "Pflichten" Antworten mit Zitat

Guten Tag.

Ist der Kontoinhaber bei unberechtigten Einzug von seinem Bankkonto verpflichtet den Sachverhalt mit dem einzuziehenden Unternehmen zu klären, (in dem er bspw. eine Frist einräumt: bis wann das Geld zurücküberweisen werden muss) ODER darf er sofort den Betrag zurückbuchen lassen?

Danke.

Gruß
C.Andre
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wir müssen zwischen dem Lastschriftverfahren (Widerspruchsfrist 6 Wochen) und der erteilten Abbuchungsermächtigung unterteilen.

Bei erstgenanntem Verfahren kann innerhalb von 6 Wochen ohne Angabe von Gründen der Geldeinzug widerrufen werden. Bei einer erteilten Abbuchungsermächtigung hingegen funktioniert das nicht.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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C.Andre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

@report

Sorry für etwas zweideutige Formulierung. Die Rede war von dem Einzugsermächtigungsverfahren. Die Frist des Widerrufs hierfür von 6 Wochen ist ja allseitig bekannt.

Die Frage bezog sich mehr auf die eventuelle bestehenden "Pflichten" des Kontoinhabers dem einzuziehenden Unternehmen gegenüber...

Darf ich Deine Antwort so interpretieren, dass es hier keine solche "Pflichten" bestehen, sofern der Einzug ganz sicher unberechtigt ist?

Gruß
C.Andre
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

Bei unberechtigtem Einzug muß man aus der Rückbuchung gar nix machen.

Falls jedoch ein Vertragsverhältnis mit dem "Einzieher" besteht, kann man allerdings schonmal nachfragen Winken

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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C.Andre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 03.03.07, 03:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Majo,

danke für die Klärung.

MfG
C.Andre
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