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Mutter/Oma ins Pflegeheim????

 
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zsian
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Kevelaer

BeitragVerfasst am: 02.01.05, 22:25    Titel: Mutter/Oma ins Pflegeheim???? Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

da ich selber bereits im Rentenalter bin, habe ich folgende Frage:

Angenommen eine ältere Frau (5 lebende Kinder, der jüngste Sohn wohnt mit seiner Familie in ihrem auf Lebenszeit gemieteten Haus) wird zum Pflegefall. Dieser jüngste Sohn hat fast 20 Jahre mit seiner Familie von der Rente der Mutter gelebt. Nun würde die Mutter/Oma zum Pflegefall. Kann er ohne das Einverständnis der Mutter/Oma und der übrigen Geschwister entscheiden, daß diese in ein Pflegeheim soll, da er die Pflege nicht übernehmen will????

Was gibt es für Möglichkeiten um einen solchen Fall im Vornhinein zu verhindern?

Danke für eine möglichst genau Antwort.

T. Zsian
_________________
T. Zsian
Kevelaer
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MeIIy
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Anmeldungsdatum: 29.11.2004
Beiträge: 26
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.01.05, 08:19    Titel: Re: Mutter/Oma ins Pflegeheim???? Antworten mit Zitat

Zitat:
Kann er ohne das Einverständnis der Mutter/Oma und der übrigen Geschwister entscheiden, daß diese in ein Pflegeheim soll, da er die Pflege nicht übernehmen will????


Nein, kann er nicht! Wenn eines der anderen Kinder die Pflege übernimmt und die Oma damit einverstanden ist, dann muss sie nicht in ein Pflegeheim.
_________________
Liebe Grüsse von Melly
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AndreasHL
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 03.01.05, 09:09    Titel: Ins Heim Antworten mit Zitat

Hallo,

für solche und ähnliche Situationen wäre eine Vorsorgevollmacht gut gewesen.

Selbst wenn vom Amtsgericht eine Betreuung eingerichtet wird, kann der Betreuer nicht einfach vergügen, dass die Betreute in ein Heim muss. Diese Zeiten sind schon lnage Vergangenheit.

In diesem Fall wäre bei bestehender Betreuung zusätzlich ein Antrag beim Amtsgericht zu stellen auf Genehmigung zur Heimunterbringung. Dann würde ein Richter bei einem Ortstermin (also bei Ihnen zu Hause) prüfen, ob dies dem Willen der/des Betreuten entspricht und auch notwendig ist. Sonst geht nichts.

Von diesem Standpunkt aus wäre eine Betreuung evtl. ganz hilfreich.

Gruss

Andreas
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.01.05, 10:41    Titel: Re: Ins Heim Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::

In diesem Fall wäre bei bestehender Betreuung zusätzlich ein Antrag beim Amtsgericht zu stellen auf Genehmigung zur Heimunterbringung. Dann würde ein Richter bei einem Ortstermin (also bei Ihnen zu Hause) prüfen, ob dies dem Willen der/des Betreuten entspricht und auch notwendig ist. Sonst geht nichts.


Es stimmt zwar, dass ein Betreuer nur schwerlich gegen den Willen der Oma eine Heimunterbringung verfügen kann. Einen "Antrag beim Amtsgericht auf Genehmigung zur Heimunterbringung" kann man indes nicht stellen. Das Vormundschaftsgericht entscheidet nur
a) bei einer geschlossenen Unterbringung (Richter)
b) über die Wohnungskündigung (Rechtspfleger)
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