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allgemeine frage!
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jjs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 18:19    Titel: allgemeine frage! Antworten mit Zitat

Bei z.B. Diebstahl eines azubis, wird der arbeitgeber hier informiert? wenn ja durch wen!

vielen dank Sehr glücklich
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.02.07, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird der AG schon merken, wenn ihm der Azubi geklaut worden ist... Winken
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Das wird der AG schon merken, wenn ihm der Azubi geklaut worden ist... Winken


Zu spät, eine Minute vorher hab, ich den schon in den Stilblüten gebracht. Lachen

Zur Sache:
Bei Diebstahl im Betrieb natürlich.
Bei "normalem" Diebstahl(meinetwegen im Kaufhaus) erfährt der Arbeitgeber in der Regel nichts. Ausnahmen können der öffentliche Dienst sein oder Arbeitgeber, die regelmäßig Führungszeugnisse anfordern(vorausgesetzt, die Strafe taucht überhaupt im Führungszeugnis auf).
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 28.02.07, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Das wird der AG schon merken, wenn ihm der Azubi geklaut worden ist... Winken


Außerdem ist auch der Diebstahl eines Azubis keine Heimlichkeitstat.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 21:54    Titel: Re: allgemeine frage! Antworten mit Zitat

jjs hat folgendes geschrieben::
Bei z.B. Diebstahl eines azubis, wird der arbeitgeber hier informiert? wenn ja durch wen!

vielen dank Sehr glücklich
So ganz allgemein läßt sich diese Frage nicht beantworten. Wenn die Straftat zur Anzeige gebracht wurde, hat erstmal die Polizei Kenntnis von der Tat. Diese informiert die Staatsanwaltschaft. Das Jugendamt bzw. die Jugendgerichtshilfe erhält ebenfalls eine Mitteilung. Irgendwann kommt dann ein Schreiben der Jugendgerichtshilfe um sich ein Bild von dem Jugendlichen zu machen und einen Sozialbericht (JGH-Bericht) für das Jugendgericht zu erstellen. Dann muß abgewartet werden, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Auflagen einstellt, oder der Jugendliche den Gerichtssaal von innen sehen darf. Winken - Der Arbeitgeber wird nicht immer informiert, da dem Jugendlichen auch nicht ganz die Zukunft verbaut werden soll.

Daher mal die Einladung der Jugendgerichtshilfe abwarten. Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.03.07, 08:01    Titel: Re: allgemeine frage! Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Der Arbeitgeber wird nicht immer informiert, da dem Jugendlichen auch nicht ganz die Zukunft verbaut werden soll.
Nur so am Rande - wenn allerdings der Arbeitsgeber auch der Geschädgte des Dienstahls ist, wird sich die Info kaum vermeiden lassen...
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jjs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

also kommt es im großteil der fälle vor, dass der jugendliche seinen arbeitspaltz verliert, wegen so einem mist??????? Traurig Geschockt kommt es auch auf die jugendgerichtshilfe an, ob der arbeitgeber informiert wird? Geschockt Geschockt Geschockt Geschockt
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 01.03.07, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wie vom Exrichter bereits geschrieben, wird der Arbeitgeber sicherlich schon selbst von dem Diebstahl erfahren, wenn sein Eigentum beeinträchtigt worden ist.

In diesen Fällen steht dem Arbeitgeber regelmäßig ein außerordentliches - also fristloses - Kündigungsrecht zu.

jjs hat folgendes geschrieben::
also kommt es im großteil der fälle vor, dass der jugendliche seinen arbeitspaltz verliert, wegen so einem mist???????


Naja, ab einem gewissen Alter sollte man die nötige Reife und Einsichtsfähigkeit voraussetzen dürfen.
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jjs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

heisst das, wenn man die tat einsieht, dass der arbeitgeber nichts erfährt? bei mir handelt es sich beispielsweise um einen abgetretenen (nicht von mir) autospiegel der auf der straße lag und ich in mitgenommen hab! wie stehen meine chancen?
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jjs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

ich weiss ja, keine rechtsberatung und so... aber is ja auch ne allgemeine frage, hab schon post von der jugendgerichtshilfe! Traurig
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.03.07, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

jjs hat folgendes geschrieben::
ich weiss ja, keine rechtsberatung und so... Traurig


RÖCHTÖCH!
Und darum änder bitte die Fragestellung um. Ist ja nicht so schwer, dass ganze als allgemeinen Sachverhalt zu schreiben, oder? Winken


mfg
thomas26
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jjs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.03.07, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

also stellen wir uns irgendeine person vor die beispielsweise eine straße entlang geht, auf grund von z.B. erheblichen alkoholkonsum ( z.B. 1,1 oder so...) einen abgetretenen autospiegel oder so einsteckt, aus purer dummheit, stellen wir uns vor diese person ist ein azubi, wird sein betrieb informiert???? Lachen
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hat Gammaflyer doch oben schon beantwortet.

Hier wäre der Betrieb ja nicht betroffen, also wird er auch nicht informiert werden.

Ausnahme der Übeltäter ist Azubi im öffentlichen Dienst, speziell in der verbeamteten Form.
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Vielleicht war es ja das Auto vom Chef?
Wenn nicht. Weshalb sollte der Staatsanwalt noch dem Arbeitgeber verständigen. Da hätter viel zu tun. Und was ist, wenn ein Arbeitssuchender etwas entwendet. Wer wird da informiert? Die Agentur für Arbeit?

Grüssle Winken
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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jjs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich gooooooooil, riecht sowas eher nach sozialstunden oder geldbuße oder sogar haft? Geschockt
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