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Verfasst am: 02.03.07, 19:11 Titel: Veröffentlichung von Bildern auf der Vereins-Homepage
Mein Interesse gilt folgendem Fall und Eurer Meinung über die Zulässigkeit:
Dürfen Bilder, die im Rahmen von Vereinsfesten, Vereinsveranstaltungen, etc. aufgenommen wurden, auf der Homepage ohne Einverständnis veröffentlicht werden?
Auch interessant ist der Aspekt, ob diese Bilder dann bei Austritt eines Mitgliedes entfernt werden müssen oder ob sie im Rahmen der ehemaligen Mitgliedschaft weiterhin auf der Homepage veröffentlicht bleiben dürfen.
Es wäre schön, Eure Meinung hierzu zu hören. Und schon mal Danke.
Hallo,
wenn auf den Bildern die Veranstaltung dargestellt ist und die anwesenden Personen nun mal zufäälig im Bild standen, darf veröffentlich werden und bleiben.
Was ich sagen will, ist der Zweck des Bildes, die Darstellung der Veranstaltung, sind die mitabgebildeten Personen nicht der Auslöser des Bildes.
Wird aber gezielt eine bestimmte Person abgebildet, unabhängig von der Veranstaltung, so greift das Persönlichkeitsrecht, und man benötigt zur Veröffentlichung die Zustimmung der betreffenden Person.
Ich hoffe, ich konnte den Unterschied deutlich machen.
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