Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 02.03.07, 20:04 Titel: Haftung als Handlungsbevollmächtigter
Es soll eine GmbH & Co. KG in München gegründet werden.
Dazu wird ein Ladengeschäft in Bayreuth eröffnet.
Ein Angestellter soll nun eine Handlungsvollmacht erhalten, um im Namen des Geschäftsführers zu handeln, also Einkauf, Verhandlungen mit Lieferanten usw.,
Waren und Rechnungen annehmen.
Dieser arbeitet in Bayreuth und führt da auch die Geschäfte im Namen des Geschäftsführers, der mit seiner Firma in München seinen Sitz hat.
Waren und Rechnungen sollen an das Geschäft in Bayreuth gehen. Dort wird auch die Buchhaltung erledigt und am Monatsende nach München zum Geschäftsführer geschickt.
Der Geschäftsführer hafte ja teilweise oder sogar ganz mit seinem Privatvermögen.
Muss der Handlungsbevollmächtigte für etwas haften?
Wenn ja, haftet er mit seinem Privatvermögen?
Einhandlungsbevollmächtigter ist ein Titel, der täglich nach Gusto gegeben und entzogen werden kann.
Anders bei Erteilung von Prokura, welche im Register eingetragen werden müsste.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.