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kevinandre2 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 43
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Verfasst am: 26.02.07, 22:04 Titel: Beitritt im Zivi-Prozess |
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Hallo!
Was wäre wenn mans nicht so "dick" hat am besten ? Beklagt wird A zur Zahlung der Summe XXXX. Doch A sagt nein B ist Schuld und soll haften weil bla bla bla....
Nun wird B eine Streitverkündung zustestellt.
Was wäre finanz. am besten:
1) Dem Streit auf seiten des Beklagten beitreten
2) Dem Streit auf seiten des Klägers beitreten
3) Gar nichts machen
Was passiert wenn A "unschuldig" gesprochen wird? Ist dann B sofort haftbar nur wenn beigetreten ist ? Taktisch wahrscheinlich besser dem Kläger beitreten, weil sonst im Falle einer Abweisung der Kläger sich an B wenden kann ?
Danke voraus! |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 27.02.07, 00:37 Titel: |
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*Wenn* B (allein oder in Gesamtschuldnerschaft mit A) haftbar ist, ist es völlig irrelevant, ob und auf wessen Seite er dem Streit beigetreten ist. Ein Beiträten auf Seite des Klägers beschützt ihn nicht davor, vom Kläger ebenfalls verklagt zu werden, wenn A obsiegt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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kevinandre2 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 43
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Verfasst am: 28.02.07, 01:52 Titel: |
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Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | *Wenn* B (allein oder in Gesamtschuldnerschaft mit A) haftbar ist, ist es völlig irrelevant, ob und auf wessen Seite er dem Streit beigetreten ist. Ein Beiträten auf Seite des Klägers beschützt ihn nicht davor, vom Kläger ebenfalls verklagt zu werden, wenn A obsiegt. |
Na da habe ich was anderes gehört, wenn man dem Zivigegner beitritt ist es besser, weil der dann so eine Art etwa keinen Anspruch auf einem hat, ABER wenn man dem Beklagten beitritt und der Verliert, dann hat der Gegner automatisch Ansprüche gegen B = derjenige auf dem die Schuld vom Beklagten geschoben wird - und dann kann man nichts mehr dagegen machen da wird nur mehr beschlossen vom Richter .
Was war mit der Frage wenn man keiner Seite beitritt und man kann ja nicht dazu gezwungen werden ich meine ein Streitbetritt kostet unnötig Geld !?!?!?!?
DAAANKEEE ! |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 28.02.07, 12:10 Titel: |
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kevinandre2 hat folgendes geschrieben:: | Na da habe ich was anderes gehört, wenn man dem Zivigegner beitritt ist es besser, weil der dann so eine Art etwa keinen Anspruch auf einem hat |
Wenn Sie das in etwa so gut verstanden haben, wie Sie das formuliert haben, wundert mich das nicht...  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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kevinandre2 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 43
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Verfasst am: 28.02.07, 23:18 Titel: |
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Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | kevinandre2 hat folgendes geschrieben:: | Na da habe ich was anderes gehört, wenn man dem Zivigegner beitritt ist es besser, weil der dann so eine Art etwa keinen Anspruch auf einem hat |
Wenn Sie das in etwa so gut verstanden haben, wie Sie das formuliert haben, wundert mich das nicht...  |
Erstmal entschuldigung für meine ungeschickte Ausdrucksweise.
Also versuche zu präzisieren..... A wird beklagt von Firma X, Betrag 123... zu zahlen. Nun sagt A nein B ist Schuld weil bla bla bla.... Nun wird dem B Streit verkündet.
B hat nun 3 Möglichkeiten:
1) A beitreteten
2) Klagender Firma X beitreten
3) Abwarten wie der Prozess ausgeht
Was wäre am Klügsten?
Wenn A beigetreten wird und A verliert, muss sich A und B die Kosten teilen ????
Wenn klagender Fa. X beigetreten wird, ist dann B "sauber" raus ???
Wenn man Prozess einfach nichtstuend abwartet und Klage gegen A abgewiesen wird, hat dann Fa. X automatisch Ansprüche gegen B weil ja sich nicht beteiligt hat ??
Danke vielen Dank ! |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 01.03.07, 03:47 Titel: |
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In der Situation könnte B sich ruhig zurücklehnen und gar nichts tun...
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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kevinandre2 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 43
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Verfasst am: 02.03.07, 11:35 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | In der Situation könnte B sich ruhig zurücklehnen und gar nichts tun...
Beste Grüße
Metzing |
Hallo!
ABER wenn A mit seiner Beschwerde durchdringt gegen B und B nicht beitritt auf Klägerseite KÖNNTE es doch sein dass B verliert weil sich ja klagende Firma auf den B berufen kann.
Sicher wäre nichtstun auch möglich aber dann kann B im Nachhinein nichts mehr machen sollte Klage gegen A abgewiesen werden.
Oder irre ich ?????? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 02.03.07, 17:29 Titel: |
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kevinandre2 hat folgendes geschrieben:: | ABER wenn A mit seiner Beschwerde durchdringt gegen B und B nicht beitritt auf Klägerseite KÖNNTE es doch sein dass B verliert weil sich ja klagende Firma auf den B berufen kann. |
Sortieren Sie bitte mal Ihre Buchstaben, so macht der Satz keinen Sinn. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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kevinandre2 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 43
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Verfasst am: 03.03.07, 00:37 Titel: |
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Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | kevinandre2 hat folgendes geschrieben:: | ABER wenn A mit seiner Beschwerde durchdringt gegen B und B nicht beitritt auf Klägerseite KÖNNTE es doch sein dass B verliert weil sich ja klagende Firma auf den B berufen kann. |
Sortieren Sie bitte mal Ihre Buchstaben, so macht der Satz keinen Sinn. |
Hallo! Ich probiere es nochmal hoffentlich passt diesmal alles:
A behauptet in Ziviprozess dass er keine Schuld hat, weil B bla bla bla gemacht hat.
A ist von Fa. "X" beklagt.
Nun kann Gericht entscheiden und sagen: ach du armer A hast ja recht, B ist schuld.
Nun ist die Frage: Tritt B Klägererfirma "X" bei, und "A" gewinnt weil ja Gericht sagt "B" ist schuld, wie kann die Fa."X" nun an ihr Geld kommen?? Nützt es da überhaupt was beizutreten, denn wenn B dem A beitritt gewinnen sie gemeinsam, wenn aber die verlieren dann beide? Müssen sie sich die Kosten teilen dann?
Lg |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 03.03.07, 10:36 Titel: |
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kevinandre2 hat folgendes geschrieben:: | Nun kann Gericht entscheiden und sagen: ach du armer A hast ja recht, B ist schuld. |
Nein, nicht so, wie Sie das meinen.
Das Gericht kann nur feststellen "A ist nicht schuld". Wenn der Kläger dann Ansprüche gegen B anmelden will, muß er B schon verklagen.
In Ihrem Beispiel ist das aber durch die Streitverkündung verbunden worden (das hat prozeßtaktische Gründe).
Und warum sollte X einem Beitritt von B zustimmen, wenn sie damit rechnen muß, daß B derjenige ist, gegen den sie einen Anspruch hat? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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kevinandre2 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 43
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Verfasst am: 03.03.07, 23:14 Titel: |
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Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | kevinandre2 hat folgendes geschrieben:: | Nun kann Gericht entscheiden und sagen: ach du armer A hast ja recht, B ist schuld. |
Nein, nicht so, wie Sie das meinen.
Das Gericht kann nur feststellen "A ist nicht schuld". Wenn der Kläger dann Ansprüche gegen B anmelden will, muß er B schon verklagen.
In Ihrem Beispiel ist das aber durch die Streitverkündung verbunden worden (das hat prozeßtaktische Gründe).
Und warum sollte X einem Beitritt von B zustimmen, wenn sie damit rechnen muß, daß B derjenige ist, gegen den sie einen Anspruch hat? |
Aha! Hallo danke!
Das ist mir aber neu, klagende Fa. "X" muss erst den Beitritt zustimmen?? Aha darum muss man beantragen .... naja diese Beantragung kostet Geld wenn also "X" den Beitritt gar nicht zustimm hat man das Geld quasi in den "Sand" gesteckt????
Danke herzlich sie scheinen sich echt auszukennen wow!  |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 04.03.07, 01:59 Titel: |
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kevinandre2 hat folgendes geschrieben:: | Das ist mir aber neu, klagende Fa. "X" muss erst den Beitritt zustimmen? |
Dem Beitritt auf ihrer eigenen Seite in jedem Fall. Da könnte ja sonst jeder kommen und sich in ein laufendes Verfahren reindrängen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 04.03.07, 22:58 Titel: |
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Übrigens ist in den vorherigen Postings bislang nicht herausgekommen, wer dem B den Streit verkündet hat mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit beizutreten. Das könnten nach dem Sachverhalt sowohl A als auch X gewesen sein. Also: wer ist der Streitverkünder?
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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kevinandre2 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 43
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Verfasst am: 04.03.07, 23:34 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | Übrigens ist in den vorherigen Postings bislang nicht herausgekommen, wer dem B den Streit verkündet hat mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit beizutreten. Das könnten nach dem Sachverhalt sowohl A als auch X gewesen sein. Also: wer ist der Streitverkünder?
Beste Grüße
Metzing |
Halllo! War wohl unklar, also Streitverkünder ist Fa. "X" (=Kläger gegen A).  |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 05.03.07, 13:18 Titel: |
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Ok. Also, die Streitverkündung in einem laufenden Prozeß an einen Dritten hat im wesentlichen nur zwei Funktionen: Zum einen unterbricht sie die Verjährung gegenüber dem Streitverkündeten, ob er dem Rechtsstreit nun beitritt oder nicht. Zum anderen kann der Streitverkündete, ob er nun beitritt oder nicht, wenn der Streitverkünder (hier X) den Prozeß verliert, weil sich z. B. in der Beweisaufnahme herausstellt, daß nicht der Beklagte, sondern der Streitverkündete für den Schaden verantwortlich ist, in dem dann von dem Streitverkünder gegen den Streitverkündeten angestrengten Folgeprozeß nicht einwenden, der Kläger habe den Prozeß schlecht geführt und habe deshalb verloren.
Zitat: | Das ist mir aber neu, klagende Fa. "X" muss erst den Beitritt zustimmen?? |
Niemand muß dem Beitritt zustimmen. Mit der Streitverkündungsschrift hat Firma X klar gemacht, daß sie den B in den Prozeß gegen A "hineinholen" möchte. Das ist ausreichend.
Zitat: | Aha darum muss man beantragen .... naja diese Beantragung kostet Geld wenn also "X" den Beitritt gar nicht zustimm hat man das Geld quasi in den "Sand" gesteckt???? |
Nö, die Streitverkündung selbst kostet kein Geld, weder an Gerichts- noch an Anwaltskosten.
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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