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ich hab eine grundsätzliche Frage, ich lebe mit meinem mann getrennt und nun verlangt er von mir das ich die gemeinsame Stuererklärung für das letzte jahr mit ihm zusammen mache, da ihm da erghebliche steuerliche vorteile entstehen. wir lebten die ersten 10 monate 2003 noch zusammen, und die letzen 2monate getrennt.
Frage: muss ich einer gemeinsammen steuererklärung zustimmen? (ich würde dadurch einen erheblichen finaziellen nachteil erleiden)
Ja, es besteht ein Anpruch darauf, dass die jeweils günstigste steuerliche Möglichkeit genutzt wird. Für eine gemeinsame Veranlagung genügt es, wenn man am 01.01. eines Jahres noch nicht getrennt gelebt hat.
Sofern durch die gemeinsame Veranlagung Nachteile entstehen, ist der andere Ehegatte zum Ausgleich verpflichtet. Sie können also den Unterschied zu einer getrennten Veranlagung ersetzt verlangen.
Gruss Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
er meinte es ist aussreichend wenn die letzen zwei monate berechnet werden (d.h. der nachteil für mich umschließt nur die 2 monate) und den nachteil würde er mir dann auch bezahlen.
Nein, es muss das komplette jahr berechnet werden. Lassen Sie sich die Unterschiede am besten durch enen Steuererbater berechnen. Dessen Kosten muss er auch übernehmen.
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