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Zivilverfahren und Vollmacht

 
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Socke-BK
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 12:09    Titel: Zivilverfahren und Vollmacht Antworten mit Zitat

Hallo,

in einem Zivilprozessverfahren in Niedersachen hat der gegnerische Anwalt die Klage per Telefax dem Gericht zugesandt, das Gericht hat die Klage kopiert und mir zugestellt, ohne beglaubigte Unterschrift des Rechtsanwaltes.

Im Verfahren war dieser ohne Vollmacht seines Auftraggebers tätig.

Meine Fragen hierzu:

Ist es zulässig, dass das Gericht eine per telefax zugestellte Klage auf eigene rechnung kopiert und dem Beklagten zustellt, dies auch noch ohne beglaubigung durch den Rechtsanwalt?

Ist das Verfahren nicht in der Verhandlung auszusetzen, wenn der rechtsanwalt ohne Vollmacht auftritt??

Gruß
Socke
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.03.07, 21:02    Titel: Re: Zivilverfahren und Vollmacht Antworten mit Zitat

Socke-BK hat folgendes geschrieben::
Ist es zulässig, dass das Gericht eine per telefax zugestellte Klage auf eigene rechnung kopiert und dem Beklagten zustellt, dies auch noch ohne beglaubigung durch den Rechtsanwalt?

Ist das Verfahren nicht in der Verhandlung auszusetzen, wenn der rechtsanwalt ohne Vollmacht auftritt??


IMO alle drei mal "ja".

In der Regel genügt es, wenn der RA seine Bevollmächtigung versichert - spätestens im Prozeß muß er ja wohl mit Mandantschaft aufschlagen. Dann kann man immer noch eine Bevollmächtigung anzweifeln und Nachweis verlangen. Formell notwendig für Klageeinreichung ist sie jedoch nicht, §§130, 253 ZPO.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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