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Strafbefehl!! Was nun???

 
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pochanke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 17:14    Titel: Strafbefehl!! Was nun??? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Folgender Fall:

Person A hat mit Person B mit Beifaher C einen Verkehrsunfall mit Personenschaden.
Verhandungen bezüglich der Schadensregulierung laufen noch. Inzwischen hat Beifahrer C Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen Person A gestellt. Person A, B, C und Zeugen machten eine Aussage bei der Polizei. Nach ca. einem Monat erhällt Person A Strafbefehl vom StA. Ergebniss 40 Tagessätze a 45€. Person C hatte eine Prellung und wurde eine Woche krankgeschrieben.

Person A gehen dabei folgende Sachen durch den Kopf:
Anwalt der den Schadensfall gegen Person B übernommen hat einschalten!?
Hat die Insassenversicherung von Person B bedeutung? (falls vorhanden) Wenn nicht, wäre es doch das eigene Risiko mitzufahren!?
Was ist, wenn Person A nicht schuldig bzw. Teilschuldig ist?
Kann die StA zu diesem Zeitpunkt, Person A schon verurteilen?

Bei der Aussage bei der Polizei wurde keine Auskunkft über Einkommen erteilt. Hat das Einfluss auf die Hohe der Strafe? Gibt es eine maximal Geldstrafe im Verhältniss zum Einkommen?

Danke im Voraus!
Viele Grüße!
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.03.07, 17:29    Titel: Re: Strafbefehl!! Was nun??? Antworten mit Zitat

pochanke hat folgendes geschrieben::
Person A gehen dabei folgende Sachen durch den Kopf:
Anwalt der den Schadensfall gegen Person B übernommen hat einschalten!?
Immer gut, kostet im Zweifel zwar, aber schaden kann's kaum...
Zitat:
Hat die Insassenversicherung von Person B bedeutung? (falls vorhanden) Wenn nicht, wäre es doch das eigene Risiko mitzufahren!?
Geschockt nein, ist es nicht. Wenn A fahrlässigkeit am zustandekommen der Verletzungen anzulasten ist, dann hat er sich strafbar gemacht.
Zitat:
Was ist, wenn Person A nicht schuldig bzw. Teilschuldig ist?
Dann sollte über einen Einspriuch gegen den Strafbefehl nachgedacht werden.
Zitat:
Kann die StA zu diesem Zeitpunkt, Person A schon verurteilen?
Nein, aber das Gericht.
Zitat:
Bei der Aussage bei der Polizei wurde keine Auskunkft über Einkommen erteilt. Hat das Einfluss auf die Hohe der Strafe?
Ka, es wird geschätzt, § 40 StGB.
Zitat:
Gibt es eine maximal Geldstrafe im Verhältniss zum Einkommen?
DEr Tagessatz soll 1/30 des verfügbaren Nettoeinkommens betragen, würde also bei A ein geschätztes einkommen von 1350€ zugundelegen
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pochanke
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.08.2006
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Angenommen Person A wird vor Gericht Schuld zugesprochen.
Ist es möglich, dass person C anschließend noch auf Schmerzensgeld klagt?
Dann wäre Person A doch bereits "vorgemerkt" und somit schon fast wieder verurteilt!?
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Tehlak
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 457

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Um das Schmerzensgeld kümmert sich die Haftpflicht. Auch um die Abwehr derselbigen Ansprüche.
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