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Verfasst am: 06.03.07, 18:18 Titel: Wie hoch wäre die Entschädigung - Ermiitlungsansatz?
Wenn jemand zu einer Geldstrafe verurteilt werden würde, die sich im Führungszeugnis wiederfände, dieser Jemand deshalb seinen Job verliere, arbeitslos werde, dennoch durch sehr viel Eigeninitiative (eigene Ermittlungen) mit strafrechtlicher Wiederaufnahme einen Freispruch erster Klasse in der neuen HV erringe - wie müsste sich dann seine Forderung einer Entschädigung der öffentlichen Hand berechnen lassen müssen, wenn die ursprüngliche falsche Verurteilung aufgrund einer nachgewiesenen Falschaussage (rechtskräftige Verurteilung läge vor) und gerichtlich festgestellter mangelhafter Ermittlungen der Ermittlungsbehörde erfolgt gewesen wäre?
Handelt es sich in diesen Fällen nur um die Anwalts- und Gerichtskosten, sowie die Geldstrafe - oder ist es mehr als das?
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