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Telefonterror -

 
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peersteiner
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 20:24    Titel: Telefonterror - Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen Herr F. gerät in familiäre Zwistigkeiten und sieht als eine (unbedachte) Möglichkeit, bei seinen Schwiegereltern das Telefon "klingeln" zu lassen. Er macht das in 2 Wochen etwa 12-mal, läßt nur klingeln, keinerlei Drohungen. Wenn nun die Schwiegereltern F anzeigen, was droht ihm, was für ein Vergehen ist das ?

Gruß
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Da der "Stalking-Paragraph" soweit ich weiß zwar schon verabschiedet, aber noch nicht in Kraft ist, ist sowas nur schwer zu Verfolgen.

Wenn z.B. konsequent die Nachtruhe gestört wird, könnte man an Körperverletzung denken.
Wenn dadurch irgendwas "erreicht" werden soll(also die Schwiegereltern dadurch dazu gebracht werden sollen, irgendetwas zu tun oder zu lassen), käme Nötigung in Frage.
Oder eben ähnliche Konstrukte dieser Art.

Ansonsten ist "Rumnerven" aber (noch) nicht strafbar.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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