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könnte mir bitte jemand erklären, wo man eine Verhandlungsunfähigkeit prüfen lassen kann und wo man das ggf. die Bescheindigung einreichen kann? Und evtentuell noch, was bei der Prüfung alles gemacht wird?
Grundsätzlich kann man sich zunächst die Verhandlungsunfähigkeit von seinem Hausarzt bescheinigen lassen, und diese Bescheinigung bei Gericht einreichen. Das Gericht wird dann ein eigenes Gutachten bei einem entsprechenden Facharzt (der auch vereidigter Gerichtsgutachter ist) oder bei einem Amtsarzt des Gesundheitsamtes in Auftrag geben.
Zitat:
was bei der Prüfung alles gemacht wird?
Dort wird geprüft, ob die Gründe, die der Betroffene für das Vorliegen seiner Verhandlungsunfähigkeit angibt, tatsächlich gegeben sind, und -falls ja- ob diese eine Verhandlungsunfähigkeit begründen. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Würde man auch eine Verhandlungsunfähigkeit bei einem Einspruch eines Strafbefehls geltend machen? Wäre die Verhalung in dem Fall auch öffentlich?
Gibt es bei einem Prozessunfähigen Angeklagen gar keine Möglichkeit einer Verurteilung?Der könnte ja dann Straftaten begehen ohne bestraft zu werden.
Das Gericht ......eigenes Gutachten....... in Auftrag geben.
........geprüft, ob d.. Gründe, .... tatsächlich gegeben sind, .
bedeutet dieses Verhalten, daß "das Gericht" dem Arzt unterstellt, er würde
unzutreffend bescheinigen ?
"Amtsärzte" sind jedoch in aller Regel weniger qualifiziert, ansonsten wären sie ja nicht Amtsärzte, denn im "freien Wettbewerb der Ärzteschaar" haben sie nicht bestehen können und suchen nach herrschender Meinung die soziale Absicherung der Gesellschaft. Darüberhinaus ist allgemein bekannt, daß "Amtsärzte" auch aufgrund ihrer mangelnden Qualifikation und niederen gesellschaftlichen Stellung "dazu neigen", (diplomatisch ausgedrückt, ) dem Wunsch und Willen des Gerichts zu folgen und damit originär Partei, also nicht unabhängig oder wertfrei,
wären....
Was hat also ein Amtsarztgutachten für einen Wert ? In keinem Falle jenen oder einen vergleichbaren, der einer
Bescheinigung eines qualifizierten Arztes entspricht ?
Da ja auch die vereidigten Gerichtsgutachter meist in Abhängigkeitsverhältnis zu dem Gericht stehen (von diesen erhalten sie meist dauerhaft Lohn und Brot) trifft für diese gleiches zu, denn wenn sie weiterhin "Gutachten" des Gerichtes erhalten möchten, werden sie "im Interesse" ihres Auftraggebers "begutachten".
Ansonsten wird's nix mit zukünftigen "Gerichtsgutachten",
Das Gericht ......eigenes Gutachten....... in Auftrag geben.
........geprüft, ob d.. Gründe, .... tatsächlich gegeben sind, .
bedeutet dieses Verhalten, daß "das Gericht" dem Arzt unterstellt, er würde
unzutreffend bescheinigen ?
"Amtsärzte" sind jedoch in aller Regel weniger qualifiziert, ansonsten wären sie ja nicht Amtsärzte, denn im "freien Wettbewerb der Ärzteschaar" haben sie nicht bestehen können und suchen nach herrschender Meinung die soziale Absicherung der Gesellschaft. Darüberhinaus ist allgemein bekannt, daß "Amtsärzte" auch aufgrund ihrer mangelnden Qualifikation und niederen gesellschaftlichen Stellung "dazu neigen", (diplomatisch ausgedrückt, ) dem Wunsch und Willen des Gerichts zu folgen und damit originär Partei, also nicht unabhängig oder wertfrei,
wären....
Was hat also ein Amtsarztgutachten für einen Wert ? In keinem Falle jenen oder einen vergleichbaren, der einer
Bescheinigung eines qualifizierten Arztes entspricht ?
Da ja auch die vereidigten Gerichtsgutachter meist in Abhängigkeitsverhältnis zu dem Gericht stehen (von diesen erhalten sie meist dauerhaft Lohn und Brot) trifft für diese gleiches zu, denn wenn sie weiterhin "Gutachten" des Gerichtes erhalten möchten, werden sie "im Interesse" ihres Auftraggebers "begutachten".
Ansonsten wird's nix mit zukünftigen "Gerichtsgutachten", und sie müssen wieder arbeiten gehen.....
"Amtsärzte" sind jedoch in aller Regel weniger qualifiziert, ansonsten wären sie ja nicht Amtsärzte, denn im "freien Wettbewerb der Ärzteschaar" haben sie nicht bestehen können ... Darüberhinaus ist allgemein bekannt, daß "Amtsärzte" auch aufgrund ihrer mangelnden Qualifikation und niederen gesellschaftlichen Stellung "dazu neigen", (diplomatisch ausgedrückt, ) dem Wunsch und Willen des Gerichts zu folgen und damit originär Partei, also nicht unabhängig oder wertfrei,
wären....
Was hat also ein Amtsarztgutachten für einen Wert ? In keinem Falle jenen oder einen vergleichbaren, der einer
Bescheinigung eines qualifizierten Arztes entspricht ?
@Hanseat,
Ich habe selten einen derartigen gequirlten Mist gelesen....Aber Sie lernen ja bereits Juriquette, insoweit gehe ich davon aus, dass Sie im Beitrag lediglich den Ironiesmilie vergeblich gesucht haben und hier nicht einen Berufsstand verunglimpfen wollten - nicht wahr?
Der Hanseat meint, dass es gestattet sein muss, auch unterschiedliche oder divergierende Auffassungen zu vertreten.
Die hier vorgetragene Ausdrucksweise, -gequirlter Mist-, ist weder sachentsprechend noch seriös, entschuldigung Herr Exrichter.
Dass „Beteiligte“, möglicherweise , eine anderslautende Auffassung vertreten ist doch völlig in Ordnung, wäre ich allerdings anderslautender Meinung, kann man jenes gleichsam in stilvollen Worten vortragen.....
Der Hanseat, der sich erlaubt auch selbst zu denken und nicht nur dasjenige nachplappert und kritiklos übernimmt, welches als sogenannte „Kommentare“ zu lesen ist.....
"Amtsärzte" sind jedoch in aller Regel weniger qualifiziert, ansonsten wären sie ja nicht Amtsärzte, denn im "freien Wettbewerb der Ärzteschaar" haben sie nicht bestehen können und suchen nach herrschender Meinung die soziale Absicherung der Gesellschaft. Darüberhinaus ist allgemein bekannt, daß "Amtsärzte" auch aufgrund ihrer mangelnden Qualifikation und niederen gesellschaftlichen Stellung "dazu neigen", (diplomatisch ausgedrückt, ) dem Wunsch und Willen des Gerichts zu folgen und damit originär Partei, also nicht unabhängig oder wertfrei,
wären....
Wobei allerdings die Frage erlaubt sein muß woher Der Hanseat seine "Weisheit" bezieht _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 06.03.07, 09:49 Titel:
Hallöle
Lieber Hanseat. Haben Sie eventuell schon einmal darüber nachgedacht, dass ein Amtsarzt eventuell sogar besser qualifiziert ist. Der Staat nimmt gerne immer die Besten.
Ansonsten frage ich mich, woher Sie Ihr Wissen über Amtsärzte haben?
Grüssle _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Zugegeben. der Hanseat ist täglich dienstlich mit Beamten des höheren Dienstes in Kontakt;
von diesen Beamten würde in unserem Unternehmen kaum jemand aufgrund persönlicher Qualifikation oder Eignung übernommen: zu geringe Leistungsbereitschaft,
überzogene Fürsorgementalität.
"Der Staat" nimmt nicht die Besten, sondern übernimmt die Leistungsschwächsten, die sich in der Wirtschaft auf Dauer nicht behaupten können....
----Jedoch, das Eingangsthema ist hier ein anderes, vielleicht sollten wir diese Diskussion hier nicht fortführen.
Würde man auch eine Verhandlungsunfähigkeit bei einem Einspruch eines Strafbefehls geltend machen? Wäre die Verhalung in dem Fall auch öffentlich?
Gibt es bei einem Prozessunfähigen Angeklagen gar keine Möglichkeit einer Verurteilung?Der könnte ja dann Straftaten begehen ohne bestraft zu werden.
Bei der auf einen Strafbefehl folgenden Hauptverhandlung kann man das auch, ja. Eine Verhandlung gäbe es dann ja nicht (ohne Angeklagten).
Ansonsten: Wer Straftaten begehen kann, ist idR. auch Verhandlungsfähig. Es gibt da aber -selbst wenn- verschiedene Möglichkeiten: Dem Angeklagten kann ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden, und per Strafbefehl Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr verhängt werden. Es wurden auch schon Verhandlungstage am Krankenbett eines Verhandlungsunfähigen durchgeführt, oder im Dorfgemeinschaftshaus, bei einem Angeklagten, der eine "Angststörung" in Bezug auf Gerichtsgebäude hatte. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 07.03.07, 11:10 Titel:
aaargh....
wenn ich das so lese, möchte ich bitte dem geneigten Leser in Erinnerung bringen :
Bei dem Begriff "Hanseat", der ja landläufig zunächst beim "Empfänger" impliziert, es würde sich um einen Eingeborenen einer Freien und Hansestadt handeln, die ja traditionell bekannt sind für ihre Weltoffenheit, Toleranz und zurückhaltende Art; ist es durchaus, wie zum Beispiel sicher gegeben im vorliegenden Fall, denkbar, dass es sich um diesen Kandidaten handelt....
Zitat:
Zugegeben. der Hanseat ist täglich dienstlich mit Beamten des höheren Dienstes in Kontakt;
Lässt auch dies in neuem Licht erscheinen, oder ?
naja, also. Was will man von einem Keks anderes erwarten ale wildes Gekrümel ?
Herzlichst
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Der Staat" nimmt nicht die Besten, sondern übernimmt die Leistungsschwächsten, die sich in der Wirtschaft auf Dauer nicht behaupten können....
Dann arbeiten sie also für den Staat? Würd ich so vermuten bei der Aussage.
Zitat:
"Amtsärzte" sind jedoch in aller Regel weniger qualifiziert, ansonsten wären sie ja nicht Amtsärzte, denn im "freien Wettbewerb der Ärzteschaar" haben sie nicht bestehen können ... Darüberhinaus ist allgemein bekannt, daß "Amtsärzte" auch aufgrund ihrer mangelnden Qualifikation und niederen gesellschaftlichen Stellung "dazu neigen", (diplomatisch ausgedrückt, ) dem Wunsch und Willen des Gerichts zu folgen und damit originär Partei, also nicht unabhängig oder wertfrei,
wären....
Was hat also ein Amtsarztgutachten für einen Wert ? In keinem Falle jenen oder einen vergleichbaren, der einer
Bescheinigung eines qualifizierten Arztes entspricht ?
Diese - ich nenne es mal Äußerung- liest sich allerdings nicht wie eine Meinung, sondern so als wäre es ein bewiesener Fakt.
Eine Meinungsäußerung schaut so aus.
Ich bin der Meinung der Exrichter hat Recht. Das ganze ist meiner Meinung nach GEQUIRLTER MIST
Verfasst am: 07.03.07, 17:48 Titel: ........was mir jetzt ehrlich sehr gut gefällt.....
........was mir jetzt ehrlich sehr gut gefällt.....
lulu66 hat folgendes geschrieben::
aaargh....
traditionell bekannt sind für ihre Weltoffenheit, Toleranz und zurückhaltende Art;
naja, also. Was will man von einem Keks anderes erwarten als wildes Gekrümel ?
Herzlichst
Lulu
......ist der sarkastische, aber jedoch niveauvolle humor....wenn auch seitenhiebstichend,
aber respektvoll....
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