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Verfasst am: 07.03.07, 14:44 Titel: Widerrufsrecht bei Fitness-Studio-Verträgen???
Hallo,
wie sieht das bei Fitness-Verträgen mit Wiederrufsrecht aus?? Wenn man einen Vertrag abschließt und diesen innerhalb von zwei Wochen kündigt, ist der Vertrag dann hinfällig??.
Meine Frage ist, ob es für diese Art Verträge kein Wiederufsrecht gibt?? Soweit ich weiß sind es ja typengemischte verträge, aber mir war nicht bewußt das es da keine Widerru gibt.
Vielen Dank an alle die helfen können und wollen,..
Es gilt: Pacta sunt servanda (Verträge müssen eingehalten werden). Ein Widerrufsrecht gibt es beim Fitnessvertrag nicht. Den Vertragsabschluss hätte man sich vorher überlegen oder eine Probetrainig vereinbaren sollen. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
So und wenn die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, zu dem Zeitpunkt noch nicht in der Nähe wohnhaft war, sondern erst einen Umzug plante, der sich aber aus kurzfristigen beruflichen Gründen nicht umsetzen ließ? Der Vertrag wurde unter der Bedingung geschlossen das der Umzug zu stande kommt, um eine Sonderangebot noch zu nutzen. So dieser Umzug kommt dann nicht zu stande, wie würde die Rechtslage dann aussehen??
Nicht anders, da ein Vertragsschluss trotz weiter Entfernung sich der Vertragsschließende selbst zuzuschreiben hat. Das Nichtzustandekommen des Umzugs ist das persönliche Risiko des Kunden und nicht dem Studio anzulasten. Wer trotz der unsicheren Umstände auf Vertragsabschluss besteht, muss auch die Folgen tragen. Dem Studio kann hier nichts vorgeworfen werden. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
Nicht anders, da ein Vertragsschluss trotz weiter Entfernung sich der Vertragsschließende selbst zuzuschreiben hat. Das Nichtzustandekommen des Umzugs ist das persönliche Risiko des Kunden und nicht dem Studio anzulasten. Wer trotz der unsicheren Umstände auf Vertragsabschluss besteht, muss auch die Folgen tragen. Dem Studio kann hier nichts vorgeworfen werden.
Sicher, dass man hier nicht mit 158 BGB argumentieren kann? _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Ziemlich, da es der erste Fall wäre, den ich kenne, bei dem sich ein Studio auf einen derartigen Vertragsabschluss einlässt. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, das das deutsche Recht dann zulässt das man zwei Jahre für etwas zahlen muss was man auch technischen Gründen nicht mal nutzen kann. Auch gibt es auf Verträge die eine 12 monatigen Laufzeit überschreiten eine Widerrufsklausel,..ich werd mal den § suchen und dann die mal schauen ob das Thema nicht noch zu kippen ist,..das wäre ja ein Freifahrtsschein für alle Fitnessstudios,..man bekommt den Kunden zum unterschreibe und ist dann alle Sorgen los, das wärs ja.
Ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, das das deutsche Recht dann zulässt das man zwei Jahre für etwas zahlen muss was man auch technischen Gründen nicht mal nutzen kann.
Man soll das Fell des Bären nicht verkaufen, bevor man ihn erlegt hat.
Dann würde wahrscheinlich auch jeder Mieter ankommen und keine Miete bezahlen, weil er 6 Wochen in Urlaub fährt und die Wohnung nicht nutzt.
Zitat:
,..das wäre ja ein Freifahrtsschein für alle Fitnessstudios,..man bekommt den Kunden zum unterschreibe und ist dann alle Sorgen los, das wärs ja.
So ist das halt, erst überlegen, dann unterschreiben! Wo kämen wir denn hin, wenn sich jeder nach Belieben um die Einhaltung eines Vertrages Drücken könnte?
Viele Grüsse
karli _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
Naja naja,..dein erster Vergleich hingt doch schon sehr!!! Was hat denn vorrübergehende Abwesendheit mit nicht in Kraft treten eines Vertrags zutun?
Schauen wir mal wie sich sowas später mal in der praxis verhält,...wie gesagt das wäre eiine nicht verhältnismäßig große Last im Sinne des Kunden und ich gehe davon aus das man da im ernst Fall ein Widerufsrecht erstreiten kann. Aber das wird sich zeigen, war ja auch nur ein theoretisches Beispiel,..
ich versuche mich so allgemein zu halten wie möglich. Ich versuchs zu umschreiben,..^^
Also ähnliche Rahmenbedingungen wie oben beschrieben, ziemlich ähnlich sogar. Allerdings ist ein Fakt ein bisschen anders. Wenn ich jetzt bei Übergabe meines Widerrufs, der ja nun bekanntlicherweise ungültig ist aus dem Studio verwiesen wurde,..sprich auf gut deutsch man wurde rausgeschmissen. Wir gehen auch mal davon aus das man darüber hinaus auch verbal angegangen wurde. Würde doch bedeuten das ein verbleib des Kunden über den ungültigen Widerruf hinaus nicht möglich ist, oder?? Würde sowas denn nicht einer kündigung als ausreichender Grund genügen??
Hier scheint wohl nichts mehr los zu sein. In meinem Fall wurde der Vertrag aufgehoben, da Verträge über 12 Monaten eine zu große benachteiligung für den Kunden bedeuten,..so ähnlich klang die Begründung,...tja, hat wieder mal ein Abzocker ins Grass gebissen,..denn nichts anderes war das. Und was lernen wir daraus,jeden Nebenabsprachen sollte unbedingt zu Papier gebracht werden. Wird jetzt bei mir immer so laufen, egal obs den einen oder anderen nervt,...
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