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Verfasst am: 07.03.07, 17:51 Titel: EV nach §§ 935 ff., 91 ZPO und Gewaltschutzgesetz.
Guten Tag,
Ich hätte eine interessante Frage: wie ist eine einstweilige Verfügung nach §§ 935 ff., ZPO mit dem Gewaltschutzgesetz verbunden? Das heisst, in welchem Zusammenhang stehe eine EV nach §§ 935 ff ZPO mit dem Gewaltschutzgesetz?
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