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recht.de :: Thema anzeigen - Immer zuerst Abschlußerklärung nach einem Verstoß gegen EV?
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Immer zuerst Abschlußerklärung nach einem Verstoß gegen EV?

 
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Begeistert
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 17:59    Titel: Immer zuerst Abschlußerklärung nach einem Verstoß gegen EV? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

verstehe ich es richtig: wenn Antragsgegner gegen eine einstweilige Verfügung nach dem §§ 935 ff verstößt, muss der Antragsteller immer eine Abschlußerklärung verlangen bevor es/sie das Hauptsachverfahren/Klage gegen den Antragsgegner iniziert?

Muss der Antragssteller eine solche Abschlußerklärung verlangen, wenn der Antragsgegner erst 9 bis 10 Monate nach Erhalt einer EV verstossen hat?

DANKE!
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