Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 07.03.07, 17:59 Titel: Immer zuerst Abschlußerklärung nach einem Verstoß gegen EV?
Guten Tag,
verstehe ich es richtig: wenn Antragsgegner gegen eine einstweilige Verfügung nach dem §§ 935 ff verstößt, muss der Antragsteller immer eine Abschlußerklärung verlangen bevor es/sie das Hauptsachverfahren/Klage gegen den Antragsgegner iniziert?
Muss der Antragssteller eine solche Abschlußerklärung verlangen, wenn der Antragsgegner erst 9 bis 10 Monate nach Erhalt einer EV verstossen hat?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.