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Scheinbeweise

 
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lulu66
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 17:32    Titel: Scheinbeweise Antworten mit Zitat

Hallo !

Ich habe neulich im Fernsehen einen (amerikanischen) Krimi gesehen, in dem ein des Mordes Verdächtigter zu einem Geständnis bewegt wurde, mittels eines fingierten "Beweises".
(Wenn ich mich recht erinnere, wurde ein Brief in der Handschrift des Mordopfers durch einen von der Polizei beauftragten Fälscher gefertigt
In diesem Brief stand nun nicht, "er war´s, er war´s", oder so, die Ereignisse, die dieser Brief auslöste, bewegte aber nun den Täter zum Geständnis)

Naja. Wie dem auch sei : wie wäre das in Deutschland ?

Wäre ein solches Geständnis, trotzdem, nunja, voll verwertbar ?

Wohlbemerkt, ich meine nicht fingierte Beweise, im Sinne von jemandem ein Beutelchen Koks in die Tasche stecken und dann wegen BTM hopsnehmen, sondern eine Beeinflussung des Täters in nicht direkter Weise, ähnlich wie beim Snooker, wo die Kugel, die ins Loch rollen soll, ja auch nicht direkt angespielt wird, aber eben, würde der Spieler nicht mit dem Queue fuchteln ..... ?


Grüsse, und zwar viele !

Lulu
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Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.03.07, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Da erinnere ich mich doch an die Worte meines StPO-Profs... "List ist erlaubt, Tücke verboten..." Die Vorlage eines gefälschten Briefs wäre wohl Tücke mit den entsprechenden Konsequenzen...
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lulu66
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Idee

ah !

Danke Dir !


(ich fragte mich tatsächlich auch, wo da die Grenze zu ziehen sei, zwischen enormer rhetorischer Geschicklichkeit = List, ja durchaus auch manipulativ und einer noch "aktiveren" Art der Beeinflussung, dann ja wohl = Tücke)


Liebe Grüsse

Lulu
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J.A.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Dieses Beispiel unterfällt recht eindeutig den verbotenen Vernehmungsmethoden ("Täuschung") des § 136a StPO.

Zitat:

§ 136a

(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.

(2) Maßnahmen, die das Erinnerungsvermögen oder die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten beeinträchtigen, sind nicht gestattet.

(3) Das Verbot der Absätze 1 und 2 gilt ohne Rücksicht auf die Einwilligung des Beschuldigten. Aussagen, die unter Verletzung dieses Verbots zustande gekommen sind, dürfen auch dann nicht verwertet werden, wenn der Beschuldigte der Verwertung zustimmt.



vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner zu § 136a, Rn. 12:ff.

Zitat:
.Täuschung [...] .z.B., daß eine erdrückende Beweiskette vorliege, ein Mittäter bereits gestanden habe, oder ein anderes Beweismittel gefunden worden sei...

_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das erinnert mich doch stark an eine Folge von "Der Kommissar". Erik Ode (der mit der Spar-Mimik - ein Gesichtsausdruck pro Folge) täuschte dem Verdächtigen vor, sein Komplize habe gestanden. Daraufhin bekam der einen Heulkrampf und hat "alles" zugegeben.

List oder Tücke? Zulässig oder unerlaubt?
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie sich das zweite Zitat von J.A. nochmal ansehen, werden Sie festellen, dass.... ja, genau!
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.03.07, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Tücke, unzulässig...

Aber wedeln mit einem gefalteten Stück Papier "wissen Sie was hierauf steht, wissen Sie's?" und der Beschuldigte gesteht in der Auffassung, es sei ein Geständnis des Mitbeschuldigten ist verwertbar, auch wenn's nur ein schlichtes weisses, unbeschriebenes Papier ist...
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
Tücke, unzulässig...

Aber wedeln mit einem gefalteten Stück Papier "wissen Sie was hierauf steht, wissen Sie's?" und der Beschuldigte gesteht in der Auffassung, es sei ein Geständnis des Mitbeschuldigten ist verwertbar, auch wenn's nur ein schlichtes weisses, unbeschriebenes Papier ist...
Lachen Danke, dann ist es klarer. Grenzwertig war's, würd' ich aus der Erinnerung heraus sagen. Der Spruch war: "Der X hat geredet wie ein Buch!" oder "gesungen wie ein Vögelein" oder so. Der Inhalt der Rede wurde wohlweislich verschwiegen, denn der hatte nicht so riesig viel mit dem Tathergang zu tun, sondern war eher vom Kaliber "Ich bin völlig unschuldig, wieso glauben Sie mir nicht?"
_________________
mitternächtliche Grüße.


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