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Freie Meinungsäußerung in Leserbriefen?

 
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Hr.Rossi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 15:40    Titel: Freie Meinungsäußerung in Leserbriefen? Antworten mit Zitat

Hallo,
folgender Sachverhalt interessiert mich:

Privatperson A hat eine Auseinandersetzung mit Firma B. Darf Privatperson A über diese Auseinandersetzung in einem Leserbrief berichten und seine Meinung dazu kundtun?
Kann sich A strafbar oder schadensersatzpflichtig machen?

Gruß Hr.Rossi
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Strafbar: wenn er die Unwahrheit sagt oder die Wahrheit auf eine Art und Weise sagt, die trotzdem noch beleidigend ist (z.B. den Geschäftsführer von B wegen seines nachweislichen IQ von 32 einen "Volldepp" nennt).

Schadensersatzpflichtig: wenn er Schmähkritik übt ("die Firma ist das Hinterletzte"), zum Boykott aufruft ("kauft bloß nicht mehr da"), unzulässig übertreibt ("die Firma verkauft nur Schrott") etc.

Ein weites Feld. Smilie
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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ZetPeO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wäre da nicht auch die Zeitung in Anspruch zu nehmen?


Gr.
ZetPeO
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Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
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Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Hr.Rossi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Ein weites Feld. Smilie


Das scheint mir eher ein Minenfeld zu sein! Winken

Wenn es in der Auseinandersetzung zu einem Prozess kommt, dürfte A also über den Hergang berichten und vielleicht sein Bedauern ausdrücken?

Gruß Hr.Rossi
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
wäre da nicht auch die Zeitung in Anspruch zu nehmen?
Ich würde sogar sagen, in aller erster Linie (im Gegensatz zu Forenbeiträgen). Der Autor des Briefes dürfte nur bei falschen Behauptungen "dran" sein. (Außer man bezieht die schädigende Wirkung des Briefes auf den Leser in der Redaktion mit ein.)

Andere Meinungen?
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Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

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ZetPeO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 01:58    Titel: Antworten mit Zitat

Martin R.
Zitat:
ZetPeO hat folgendes geschrieben::
wäre da nicht auch die Zeitung in Anspruch zu nehmen?

Ich würde sogar sagen, in aller erster Linie (im Gegensatz zu Forenbeiträgen). Der Autor des Briefes dürfte nur bei falschen Behauptungen "dran" sein. (Außer man bezieht die schädigende Wirkung des Briefes auf den Leser in der Redaktion mit ein.)

Andere Meinungen?


Ganz ehrlich, ich bin mir jetzt nicht so sicher. Winken
Beispiel:
Wir alle kennen diesen, weiß doch tatsächlich nicht mehr wie er heißt,
aber diesen berühmten ungewaschenen und unrasierten Arbeitslosen.

Wenn jetzt ein Leserbrief veröffentlicht werden würde, mit u.a. folgendem Inhalt:
Zitat Anfang:
"Diese Aussage kommt ausgerechnet von einem Mann, der mit seinem verstoppelten Gesicht,
in der Schlange vor der Suppenküche der Heilsarmee selber nicht auffallen würde“

Zitat Ende.

Wen sollte / könnte man hier bitte in Regress nehmen und wofür?

Gr.
ZetPeO
Hervorhebung von mir.
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Wen sollte / könnte man hier bitte in Regress nehmen und wofür?
Darüber, was beleidigend sein kann, will ich an dieser Stelle wirklich nicht diskutieren.

Was ich mir bei meiner Antwort gedacht habe:

Wenn man sich etwas beleidigendes denkt oder aufschreibt, ist es noch keine Beleidigung. Erst wenn man dem Opfer die Beleidigung zukommen läßt, ist es eine Beleidigung. Im obigen Fall würde die Zeitung die Beleidigung begehen, wenn Sie einen beleidigenden Leserbrief veröffentlicht. Eine Zeitung ist für alles verantwortlich und haftbar, was sie veröffentlich, eine Ausnahme nach §11 TDG gibt es nicht. Üble Nachrede oder Verleumdung tritt aber eventuell schon ein, wenn der Leserbrief in der Redaktion gelesen wird.

Natürlich kann man noch über mittelbare Täterschaft nachdenken, gerade bei schwer erkennbaren Beleidigungen.
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