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Verfasst am: 06.03.07, 15:40 Titel: Freie Meinungsäußerung in Leserbriefen?
Hallo,
folgender Sachverhalt interessiert mich:
Privatperson A hat eine Auseinandersetzung mit Firma B. Darf Privatperson A über diese Auseinandersetzung in einem Leserbrief berichten und seine Meinung dazu kundtun?
Kann sich A strafbar oder schadensersatzpflichtig machen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.03.07, 19:50 Titel:
Strafbar: wenn er die Unwahrheit sagt oder die Wahrheit auf eine Art und Weise sagt, die trotzdem noch beleidigend ist (z.B. den Geschäftsführer von B wegen seines nachweislichen IQ von 32 einen "Volldepp" nennt).
Schadensersatzpflichtig: wenn er Schmähkritik übt ("die Firma ist das Hinterletzte"), zum Boykott aufruft ("kauft bloß nicht mehr da"), unzulässig übertreibt ("die Firma verkauft nur Schrott") etc.
Ein weites Feld. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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wäre da nicht auch die Zeitung in Anspruch zu nehmen?
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
wäre da nicht auch die Zeitung in Anspruch zu nehmen?
Ich würde sogar sagen, in aller erster Linie (im Gegensatz zu Forenbeiträgen). Der Autor des Briefes dürfte nur bei falschen Behauptungen "dran" sein. (Außer man bezieht die schädigende Wirkung des Briefes auf den Leser in der Redaktion mit ein.)
Andere Meinungen? _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
ZetPeO hat folgendes geschrieben::
wäre da nicht auch die Zeitung in Anspruch zu nehmen?
Ich würde sogar sagen, in aller erster Linie (im Gegensatz zu Forenbeiträgen). Der Autor des Briefes dürfte nur bei falschen Behauptungen "dran" sein. (Außer man bezieht die schädigende Wirkung des Briefes auf den Leser in der Redaktion mit ein.)
Andere Meinungen?
Ganz ehrlich, ich bin mir jetzt nicht so sicher.
Beispiel:
Wir alle kennen diesen, weiß doch tatsächlich nicht mehr wie er heißt,
aber diesen berühmten ungewaschenen und unrasierten Arbeitslosen.
Wenn jetzt ein Leserbrief veröffentlicht werden würde, mit u.a. folgendem Inhalt:
Zitat Anfang:
"Diese Aussage kommt ausgerechnet von einem Mann, der mit seinem verstoppelten Gesicht,
in der Schlange vor der Suppenküche der Heilsarmee selber nicht auffallen würde“
Zitat Ende.
Wen sollte / könnte man hier bitte in Regress nehmen und wofür?
Gr.
ZetPeO
Hervorhebung von mir. _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Wen sollte / könnte man hier bitte in Regress nehmen und wofür?
Darüber, was beleidigend sein kann, will ich an dieser Stelle wirklich nicht diskutieren.
Was ich mir bei meiner Antwort gedacht habe:
Wenn man sich etwas beleidigendes denkt oder aufschreibt, ist es noch keine Beleidigung. Erst wenn man dem Opfer die Beleidigung zukommen läßt, ist es eine Beleidigung. Im obigen Fall würde die Zeitung die Beleidigung begehen, wenn Sie einen beleidigenden Leserbrief veröffentlicht. Eine Zeitung ist für alles verantwortlich und haftbar, was sie veröffentlich, eine Ausnahme nach §11 TDG gibt es nicht. Üble Nachrede oder Verleumdung tritt aber eventuell schon ein, wenn der Leserbrief in der Redaktion gelesen wird.
Natürlich kann man noch über mittelbare Täterschaft nachdenken, gerade bei schwer erkennbaren Beleidigungen. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
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