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Verfasst am: 07.03.07, 20:09 Titel: Eröffnung eines Girokontos und die Staatsangehörigkeit
Guten Abend.
Da die Suche keine Ergebnisse liefert - stelle ich nun meine Frage:
Darf eine Bank dem Kunden die Eröffnung eines Girokontos schlichtweg verweigern, nur aus dem Grund, weil der Kontoeröffner nicht in Besitz einer deutschen Staatsangehörigkeit ist?
Also, nehmen wir im Allgemeinen an, dass die Person A von der Bank B kein Girokonto bekommt und im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, so gilt normnalerweise folgendes:
Sollte die Bank ein Girokonto ablehnen, so kann mabn ein Beschwerdeverfahren beim Zentralen Kreditausschuss (ZKA) einleiten.
Mehr Informationen dazu auf http://zka.de unter "Girokonto für jedermann" dort sind auch alle notwendigen Anschriften und Informationen zu finden.
Wenig Glück hat man allerdings bei Direktbanken und Privatbanken, denn die sind an die Empfhelung des ZKA nicht unbedingt gebunden.
Sollte der Bürger A allerdings keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, gibt es evtl. andere Richtlinien, über die ich nicht genau im Bilde bin. Vielleicht können andere User etwas dazu beitragen.
Ich möchte darauf hinweisen dass dies keine Rechtsberatung ist.
Ich glaube aber nicht, dass diese Empfehlung das angesprochene Problem löst. Dort geht es um Kunden, bei denen die Kontoführung aus Bonitätsgründen abgelehnt wird.
Zitat:
Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, z. B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe. Eintragungen bei der Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse des Kunden hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern.
Bei diesem Kundenkreis hat keine Bank ein Interesse an der Kontoverbindung, da diese nicht kostendeckend ist. Da es aus übergeordneten Gesichtpunkten diesen Kunden dennoch ermöglicht werden soll, ein Girokonto zu bekommen, haben sich die Banken eben hierzu verpflichtet.
Für Kunden mit ausländischer Staatsangehörigkeit stellt sich dieses Problem nicht. Zwar ist es so, dass einzelne Banken aus geschäftspolitischen Gründen auf Geschäft mit Bürgern bestimmter Staatsangehörigkeit verzichten. Jedoch sollte es auch für Bürger mit fremder Staatsangehörigkeit kein Problem sein, ein Konto zu bekommen.
Gründe für die geschäftspolitische Entscheidung mit Bürgern bestimmter Länder kein Geschäft zu betreiben, liegen meist in den rechtlichen Vorschschriften dieser Länder.
So bestehen z.B. gegenüber den USA steuerliche Meldepflichten für US-Bürger, sofern die Bank ein QI-Agreement mit dem IRS (Finanzamt USA) abgeschlossen hat. Dies haben die meisten Banken, um Erträge aus US-Wertpapieren für nicht-US-Bürger US-Quellensteuerfrei zu erhalten. Um die Meldepflichten zu vermeiden, kann ich nun einfach entscheiden, keine Geschäfte mit US-Bürgern zu machen...
Schönen Dank für eure Antworten und die Linkempfehlung.
Konnte bei ZKA keine Informationen zu einem solchen Fall finden.
Was ist, wenn eine Bank nicht nach Ländern bei der Staatsangehörigkeit des Kunden "sortiert", sonder generell NUR Kunde mit deutscher Staatsangehörigkeit für die Girokontoeröffnung zulässt?
dann büßt sie hunderttausende von attraktiven Potentialkunden ein und hat einen echten Wettbewerbsnachteil. Sie kann z.B. keine Geldanlagen für Bill Gates tätigen.
Rechtlich ist das imho durch die Vertragsfreiheit gedeckt. Es gibt auch Banken, die sich auf Kunden ihres Einzugsbereiches beschränken oder die nur Privatkunden, keine Geschäftskunden akzeptieren.
Falle ich nicht in die Zielgruppe dieser Bank, so gehe ich eben zu einer anderen.
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