Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kontoüberwachung ?!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kontoüberwachung ?!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Rettungsmops
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.02.2007
Beiträge: 1
Wohnort: Hohenstein, Thüringen

BeitragVerfasst am: 26.02.07, 19:34    Titel: Kontoüberwachung ?! Antworten mit Zitat

hallo,

hab mal eine kleine frage, hoffe ich bin hier im richtigen forum gelandet Smilie

und zwar mich würde interessieren
darf der staat..also das finanzamt etc. ohne begründeten verdacht mein girokonto bzw. meine kontobewegungen überwachen / einsehen?

danke Smilie

viele grüße
rettungsmops
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 27.02.07, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt eine Vielzahl von Vorschriften, die den Staat ermächtigen sich das Konto anzuschauen, ja sogar Vorschrifgten, die die Institute verpflichten bei entsprechenden Geldbewegungen Meldung zu machen.
Nach oben
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 27.02.07, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne Verdacht m.W. nicht.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
paul90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 47
Wohnort: Großhennersdorf

BeitragVerfasst am: 07.03.07, 23:13    Titel: Bankauskunft an Staat Antworten mit Zitat

Also ich weiß soviel, dass zum Beispiel eine Agentur für Arbeit nur den kundenstamm (d.h. die vorhandenen Konten (keine Umsätze!) und die Freistellungsaufträge) einsehen darf.

Keine Rechtsberatung!!!


P.S: Empfehlung: Juriquette durchlesen!

Zitat:
darf der staat..also das finanzamt etc. ohne begründeten verdacht mein girokonto bzw. meine kontobewegungen überwachen / einsehen?


Nur als Hinweis Smilie
_________________
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

Paul
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.