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Die Ethik des Rechtsanwalts im Beruf

 
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Michael Hofferbert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 03.01.05, 17:28    Titel: Die Ethik des Rechtsanwalts im Beruf Antworten mit Zitat

    Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
    Körperschaft des öffentlichen Rechts
    --------------------------------------------------------------------------------

    Die Ethik des Rechtsanwalts im Beruf - Ist auch in Zukunft an einem gemeinsamen Pflichtenkodex der Rechtsanwälte festzuhalten?
    Aufsatzwettbewerb der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
    Einsendeschluss 30.06.2005

    Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ruft alle, die an dem Wettbewerb teilnehmen wollen, auf, Ihre Arbeit bis zum 30.06.2005 bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main einzureichen.

    Die Frage nach der "Zukunft der Anwaltschaft" wird immer öfter gestellt. Sie war das Thema des Symposions der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und der NJW im März dieses Jahres in Frankfurt am Main, und sie war auch das Motto des Anwaltstages des Deutschen Anwaltvereins im Mai 2004 in Hamburg. Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer widmete dem Thema eine eigene Sitzung im August 2004. Die Fragestellung wurde auch in einzelnen Aufsätzen vertieft, z. B. von Stürner und Bormann in NJW 2004, 1481 ff. ("Der Anwalt - vom freien Beruf zum dienstleistenden Gewerbe?") und von Rabe in AnwBl. 2004, 65 ff. ("Vom regulierten Prozessagenten zum Dienstleister").

    Zahlreiche Entwicklungen haben das anwaltliche Berufsbild in den letzten Jahren bereits verändert. Die Verdoppelung der Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte und die Verschärfung des Wettbewerbs unter den Rechtsanwälten sowie die Bildung überörtlicher und internationaler Sozietäten, ja die Herausbildung ganz unterschiedlicher Berufsgruppen sind nur Teilaspekte. Auch die Diskussion um die Öffnung des Rechtsberatungsmarktes und die von der Europäischen Kommission forcierte überwiegend ökonomische Betrachtungsweise der anwaltlichen Tätigkeit gehört hierzu.

    Die weitere Entwicklung ist nicht wirklich absehbar. Das zwingt die Anwaltschaft, über die ethischen Grundlagen ihres Berufsstandes nachzudenken und die Kernkompetenzen anwaltlicher Tätigkeit herauszuarbeiten und zu stärken.

    Dabei sind der Standort der Anwaltschaft in der Gesellschaft und der Rechtspflege zu definieren, die Fragen nach der Einheitlichkeit und dem Zusammenhalt des Berufsstandes in der Zukunft zu stellen und es ist zu prüfen, ob der Rechtsanwalt als Garant besonderer Qualitäten in der Gesellschaft eine rechtliche Verpflichtung zu ethischem Verhalten hat oder ob es gar eine Rechtfertigung für eine hervorgehobene Position der Anwaltschaft in der Gesellschaft gibt.

    Es ist auch zu prüfen, ob das Berufsrecht der Rechtsanwälte oder doch jedenfalls die anwaltlichen Grundpflichten in diesem Zusammenhang eine aktive und gestaltende Rolle spielen können.

    Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main will diese Diskussion fördern und fordert zu einem Aufsatzwettbewerb auf.

    Sie bittet alle, die an der Diskussion teilnehmen wollen, ihre Arbeit einzureichen.

    Dabei will sie das formulierte Thema nur als Kristallisationspunkt verstanden wissen, um den sich alle nur denkbaren Überlegungen entwickeln sollen, die für die Grundlagen des Rechtsanwaltsberufs in der Zukunft vorstellbar sind.

    Für die besten drei Arbeiten ist ein Preisgeld ausgelobt:
    für den ersten Preis EURO 5.000,-
    für den zweiten Preis EURO 3.000, -
    für den dritten Preis EURO 2.000,-
    Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch ein Kuratorium.

    Kuratorium
    Dr. Bernhard Dombek, Rechtsanwalt und Notar, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer
    Prof. Dr. Walter Gropp, Uni Gießen
    Martin W. Huff, Rechtsanwalt, Chefredakteur der NJW
    Dr. Renate Jaeger, Richterin am EGMR, Strassburg
    Johann Günter Knopp, Rechtsanwalt und Notar, Präsident der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
    Dr. Wolfgang Matschke, Rechtsanwalt und Notar, Präsident des Hessischen Anwaltsgerichtshofes
    Prof. Dr. Hans-Jürgen Rabe, Rechtsanwalt, früher Präsident des DAV, Berlin
    Prof. Dr. Joachim Rückert, Uni Frankfurt am Main
    Prof. Dr. Dr. Dr. Lutz Simon, Rechtsanwalt und Notar, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
    Brigitte Tilmann, Präsidentin des OLG Frankfurt am Main

    Ausschreibungskriterien
    1) Der Text des Beitrags soll mindestens 20 Seiten lang sein, jedoch 25 Seiten nicht überschreiten (max. 40000 Zeichen). Er ist 1 ½ zeilig per PC und geheftet zu erstellen. Der Beitrag soll folgende Randbreiten haben: Links 4-5 cm, Rechts 1,5 cm, Unten 2 cm, Oben bis zur Seitenzahl 2 cm, Oben bis zur ersten Textzeile 4 cm
    Der Text ist in deutscher Sprache in einheitlicher Schriftart mit Schriftgröße 12 zu erstellen und ist mit fortlaufender Seitennummerierung zu versehen (unterhalb oder oberhalb des Textes).
    Dem Text ist ein höchstens 2-seitiges Inhaltsverzeichnis voranzustellen, das den Arbeitsablauf darstellt und ein Literaturverzeichnis anzugliedern.
    Beide Verzeichnisse zählen beim Seitenumfang des Textes nicht mit.
    Den Schluss der Arbeit soll ein 1-2seitiges Thesenpapier bilden.

    2) Der Beitrag ist in 3-facher Ausführung zu übersenden. Er muss den Aussteller klar erkennen lassen (Name/Adresse).

    3) Der Beitrag darf vorher noch nicht in einer Zeitschrift, einem Buch oder im Internet ganz oder ausschnittsweise veröffentlicht worden sein. Stellt sich nachträglich heraus, dass der prämierte Beitrag nicht vom Verfasser stammt oder unter Verwendung nicht angegebener Literatur erstellt wurde oder bereits veröffentlicht wurde, kann der Preis nachträglich entzogen werden. Die Rechtsanwaltskammer übernimmt keinerlei Haftung für seitens des Autors/ der Autorin verletzte Schutzrechte - gleich welcher Art. Der Einsender versichert, dass nach seiner Kenntnis derartige Rechte nicht betroffen sind.

    4) Für prämierte Beiträge sowie Beiträge, die die Plätze 4-10 belegt haben, steht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main das Erstveröffentlichungsrecht zu. Dieses wird mit Einreichen des Beitrages vom Autor der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main erteilt. Die Kammer wird in kurzer Frist nach der Preisverleihung mitteilen, ob sie im Rahmen eines Sammelbandes von diesem Recht Gebrauch machen wird.

    5) Die Entscheidung über die Preisvergabe erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung. Sie wird der Autorin/dem Autor schriftlich mitgeteilt. Die anderen Autoren werden ebenfalls benachrichtigt. Nicht prämierte Einsendungen werden nicht zurückgesandt. Die Entscheidung des Kuratoriums ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    6) Der Beitrag ist portofrei bis zum 30.06.2005 zu senden an die
    Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main Bockenheimer Anlage 36 60322 Frankfurt am Main E-Mail: wesolly@rak-ffm.de
    Es gilt das Datum des Poststempels.

_________________
Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 03.01.05, 23:23    Titel: Re: Die Ethik des Rechtsanwalts im Beruf Antworten mit Zitat

Michael Hofferbert hat folgendes geschrieben::

4) Für prämierte Beiträge sowie Beiträge, die die Plätze 4-10 belegt haben, steht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main das Erstveröffentlichungsrecht zu. Dieses wird mit Einreichen des Beitrages vom Autor der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main erteilt. Die Kammer wird in kurzer Frist nach der Preisverleihung mitteilen, ob sie im Rahmen eines Sammelbandes von diesem Recht Gebrauch machen wird.

5) Die Entscheidung über die Preisvergabe erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung. Sie wird der Autorin/dem Autor schriftlich mitgeteilt. Die anderen Autoren werden ebenfalls benachrichtigt. Nicht prämierte Einsendungen werden nicht zurückgesandt. Die Entscheidung des Kuratoriums ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Eine Rechtsanwaltskammer sollte bei Punkt 4 schon auch erwähnen, wie die Vergütung für die Veröffentlichung der Nummern 4 bis 10 aussieht, es sei denn sie will erreichen, daß eines ihrer Mitglieder dann vom Urheber beauftragt werden muß.

Und bei Nr. 5 ist bemerkenswert, daß die Portokasse der Anwaltskammer zwar noch ausreicht um die nicht erfolgreichen Teilnehmer zu verständigen, aber nicht um die Texte zurückzusenden (die Mehrkosten würden 89 Cent je Teilnehmer betragen).
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