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Schadenersatz Geschäftsführer

 
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Joerg_65
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 19:54    Titel: Schadenersatz Geschäftsführer Antworten mit Zitat

Hallo,

zu folgendem fiktiven Fall würden mich einmal Meinungen interessieren:

Eine GmbH hat 2 Gesellsch. die gleichzeitig auch jeder Gefü sind. Während einer Insolvenz eines Lieferanten soll angeblich die Forderungsanmeldung beim Insolvenzgericht nicht getätigt worden sein. Ist es möglich, dass dafür nur 1 Gefü von den Gesellschaftern ( inzwischen 3 ) zur Verantwortung herangezogen und verklagt wird ?? und wie muß, wenn denn eine Haftung da wäre, das überhaupt begründet werden ?

Freue mich schon auf Antworten

Gruß

Joerg
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

was ich nicht ganz verstehe: wenn ein Lieferant in Insolvenz geht, handelt es sich doch um eine Forderung des Lieferanten und nicht der Gesellschaft, oder? Es ist wohl eher ein Kunde gemeint.

Aber, ich versuchs mal... (bin kein Profi)
Annahme ist, daß durch Gesellschaftsvertrag und GF-Vertrag keine Besonderheiten vereinbart sind. Also jeder GF gleiche Rechte und Pflichten hat.

Erst mal müßte ein Schaden tatsächlich durch das Verschulden des GF eingetreten sein.
D.h. geht die Insolvenz d. Lieferanten mangels Masse leer aus hat der GF Glück gehabt.
Anderenfalls ist er als Vertreter der GmbH für sein Verschulden und damit der ggfs. entgangenen Forderung für die Gesellschaft ersatzpflichtig.
Aber: unter der genannten Annahme der andere GF ebenfalls!
_________________
chatterhand
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

[quote"Joerg_65]Ist es möglich, dass dafür nur 1 Gefü von den Gesellschaftern ( inzwischen 3 ) zur Verantwortung herangezogen und verklagt wird ?? [/quote]
Warum gleich den Holzhammer herausholen? Vielleicht sollte man erst einmal prüfen, ob nicht eine nachträgliche Anmeldung der Forderung zur Tabelle möglich ist. In aller Regel kann das erfolgen, sofern die Kosten dafür gezahlt werden. Dieser Schaden entsteht dann wirklich.
Im übrigen siehe chatterhand.
Ergänzung: Der Schaden im übrigen entsteht ja wohl nur in Höhe der Quote, die die Gläubiger in der zutreffenden Rangklasse erhalten werden.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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