Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
laut Änderung an §37a HGB müssen nun auch geschäftliche Emails mit bekannten Informationen zur Firma ausgestattet werden. Doch wie definiert sich in einer komplexen Firmenstruktur, welche Information angehängt werden muss.
Stellen wir uns folgendes Szenario vor:
FirmaA ist unterteilt in OU1 bis OU4. Alle OUs sind im Handels- oder Gesellschaftsregister eingetragen. Die innerbetrieblichen Grenzen richten sich aber nicht nach den OUs.
Fall1:
So schreibt PersonA aus OU1 für PersonB aus OU2 einen Geschäftsbrief an einen Kunden.
Welche Firmeninformation muss nun unter der Email enthalten sein?
Fall2:
Desweiteren erledigt PersonC aus OU3 Dienstleistungen für eine externe Firma und schreibt geschäftliche Emails an deren Kunden.
Welche Informationen müssen an diese Emails angehängt werden?
Vielen Dank für die Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Michael _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann.
Meiner Ansicht nach darf vor allem auch nicht zu viel drauf stehen. Also insbesondere nicht die Daten eines Unternehmens, dass mit der Email nichts zu tun hat.
Im Fall 1 wird ja nur für OU2 gehandelt, und dann darf m.E. auch nur OU2 im Footer erscheinen.
Auch im Fall 2 kommt es für mich darauf an, wer denn nun letztlich Absender der Mails sein soll. Wenn es die externe Firma ist, dann müssen deren Daten in den Footer.
So richtig neu ist diese Problematik ja auch eigentlich gar nicht. Neu ist doch nur, dass geschäftliche Emails die Informationen enthalten müssen, die Geschäftsbriefe schon immer enthalten mussten. Wie hat man denn früher bei Geschäftsbriefen aus Papier die Fälle gelöst?
Bei deinem Verhalten würde ja ein Footer von einer Firma benutzt, zu der man garnicht gehört.
Darf man das?
Würde es von der rechtlichen Seite nicht ausreichen, den eigenen Disclaimer mit der zusätzlichen Information "Im Auftrag der OUx" oder "Dienstleiter der OUy" zu bestücken?
Gruß,
Michael _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann.
Muss nun immer der Disclaimer der Firma angehängt werden, in deren Auftrag gearbeitet wird.
Oder muss die Firma angegeben werden, zu der der Verfasser des Schreibens gehört? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.