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Verfasst am: 09.03.07, 17:05 Titel: PKH vs. Rechtsschutzversicherungen mit Selbstbeteiligung
Eine Partei kann ja grds. nur dann PKH bewilligt bekommen, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung hat.
Wie ist dies nun aber zu beurteilen, wenn eine Partei zwar Rechtsschutz hat, jedoch eine Selbstbeteiligung in Höhe von beispielsweise EUR 150,00 vereinbart ist? Ist eine PKH dann möglich?
Nein, wieso auch? Wenn z. B. Geld für die Versicherungsbeiträge da ist, dann doch wohl auch für die Eigenbeteiligung. Und wenn das den Prozess dann nicht wert ist, dann verzichtet man lieber drauf. Recht haben ist ja nicht alles im Leben. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 09.03.07, 17:15 Titel:
Hallo,
Auszug aus dem Gesetz: "...Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt. ..."
Von Selbstbehalten ist da nicht die Rede. _________________ chatterhand
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