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PKH vs. Rechtsschutzversicherungen mit Selbstbeteiligung

 
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Dunja
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 734

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 17:05    Titel: PKH vs. Rechtsschutzversicherungen mit Selbstbeteiligung Antworten mit Zitat

Eine Partei kann ja grds. nur dann PKH bewilligt bekommen, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung hat.

Wie ist dies nun aber zu beurteilen, wenn eine Partei zwar Rechtsschutz hat, jedoch eine Selbstbeteiligung in Höhe von beispielsweise EUR 150,00 vereinbart ist? Ist eine PKH dann möglich?
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, wieso auch? Wenn z. B. Geld für die Versicherungsbeiträge da ist, dann doch wohl auch für die Eigenbeteiligung. Und wenn das den Prozess dann nicht wert ist, dann verzichtet man lieber drauf. Recht haben ist ja nicht alles im Leben.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Auszug aus dem Gesetz: "...Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt. ..."

Von Selbstbehalten ist da nicht die Rede.
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chatterhand
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Dunja
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 734

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Macht schon Sinn.

Ich dank Euch!
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.03.07, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Dunja hat folgendes geschrieben::
Eine Partei kann ja grds. nur dann PKH bewilligt bekommen, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung hat.

Korrektur: nur, wenn sie keine oder eine Rechtsschutzversicherung hat, die das Risiko nicht abdeckt.

Beste Grüße

Metzing
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