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Verfasst am: 09.03.07, 20:41 Titel: Missbrauch nicht übertragbarer Fahrkarten
Hallo,
mein Artikel war leider nicht ganz konform der Richtlinien daher hier nochmal neu (ich finde keinen Edit-Button - oben rechts,neben dem Zitat-button eines Beitrages, wenn Sie eingeloggt sind, Holzschuher
In welcher Art und Weise macht sich jemand schuldig, der einem anderen eine Fahrkarte, die auf ihn selber läuft und nicht übertragbar ist, zur Verwendung überlässt und dies festgestellt wird.
Was wird in der Regel in so einem Fall geschehen, sofern keine vergleuichbaren Fälle in der Vergangenheit bei beiden Personen vorgelegen haben.
ich frage hier nochmal nach, da die Person, die den Schein genutzt hat bereits 40 EUR gezahlt hat, aber der Herr von der Bahn Sachen wie "Erschleichung einer Dinestleistung" in den Raum gestellt hat und davon sprach, dass es sich hierbei um einen ernstzunehmende Stratfat handelt und sowohl derjenige der die Karte zur Verfügung gestellt hat als auch der "Nutzer" einen enormen Prozess bekommen werden. ...und das wegen 5,50EUR die die Karte für diese Fahrt gekostet hätte.
Genau, und zu dem werden Presse, Funk und Fernesehen aus aller Herren Länder anreisen
Strafrechtlich ist das für den Ausleiher Beihilfe zum Betrug in Bezug auf eine geringwertige Sache. Da es keine Vorbelastungen gibt, wird das Verfahren wohl eingestellt. Falls die Verkehrsbetriebe überhaupt Anzeige erstatten, ihre 40 € haben sie ja... _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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