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Bezahlung nicht nach Arbeitsvertrag

 
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Knollo100
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 11:01    Titel: Bezahlung nicht nach Arbeitsvertrag Antworten mit Zitat

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Ich haben schon seit drei Jahren einen Arbeitsvertrag als leitender Angestellter und bin Gehaltsempfänger. Vor ca. einen Monat sprach unser Chef mit den Mitarbeitern und unterbreitete Ihnen eine Bezahlung nach Stunden und abhängig von der ausgübten Tätigkeit. Wir erhielten jedoch bis jetzt keinen neuen Arbeitsvertrag bzw. einen Anhang zum alten AV. Wir erhielten bis jetzt einmal den Lohn nach der Regelung??? Geht den das einfach so? Und soll ich schriftlichen Einspruch einreichen? Und in welcher Zeitspanne?

Bitte schnell um Antwort!!!!
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GAST21
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 11:23    Titel: Re: Bezahlung nicht nach Arbeitsvertrag Antworten mit Zitat

meine meinung:

das ist so einfach nicht möglich.
Es sieht so aus, dass eine Änderungskündigung erfolgen muss.
Hierbei wird das bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt, mit gleichzeitigem
Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages
Dies muss schriftlich passieren. (§623 BGB)
Es gelten hierbei die selben Kündigungsfristen, wie bei einer "richtigen" Kündigung.
d.H., dass erst nach Ablauf dieser Frist der neue Vertrag gilt.

gruss
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knollo100
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 16:14    Titel: Re: Bezahlung nicht nach Arbeitsvertrag Antworten mit Zitat

Danke doch wie verhalte ich mich?

Lege ich schriftlich Widerspruch ein???

mfg
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GAST21
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 17:12    Titel: Re: Bezahlung nicht nach Arbeitsvertrag Antworten mit Zitat

meine meinung :

Hier in diesem Forum kann in meinen augen nur mit tipps auf die
rechtliche situation hingewiesen werden.
wie man sich im einzelfall verhält, bleibt jedem selbst überlassen.

schriftlicher hinweis auf den zu erfüllenden vertrag wäre aus rechlicher sicht sinnvoll, ob aber auch aus sicht des verhältnisses AG-AN ???????
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rechtminus
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 10:05    Titel: Re: Bezahlung nicht nach Arbeitsvertrag Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich hätte auf die arbeitsvertragliche Bezahlung bestanden. Wenn nicht so gezahlt wird, dann hätte ich per Zwangsvollstreckung angegriffen.

Der Chef will Dein Gehalt kürzen? Dann muss er per Änderungskündigung dies tun. Gegen die Änderungskündighung kann man arbeitsgerichtlich vorgehen. Also die Änderung unter Vorbehalt aller Rechte annehmen und dann auf die Überprüfung klagen.

MfG
rechtminus
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