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Gehört Ordnungsgeld oder Ordnungshaft immer zum Strafrecht?

 
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Begeistert
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 02:28    Titel: Gehört Ordnungsgeld oder Ordnungshaft immer zum Strafrecht? Antworten mit Zitat

In einstweiliger Verfügung werden Ordnungsgeld und/oder ersatzweise Ordnungshaft erwähnt. Wenn man gegen so eine einstweilige Verfügung Verstösst, gehören die daraus resultierenden Ordnungsgeld oder Ordnungshaft (bis zu 6 Monaten) zum Zivilrecht oder zum Strafrecht?
Gibt es Ausnahmen?

Danke.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.03.07, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Zivilrecht. IMO ausnahmslos
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Und sowas kommt auch im diesem Fall nicht in Vorstrafenregister!
Denn wie es der Exrichter bemerkt hat, ist dieses Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft bei verstoß gegen die Einstweilige Verfügung ist weiterhin eine Zivilrechtliche Angelegenheit und keine Strafrechtliche Angelegenheit.
_________________
Mfg Skayritera Winken
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Begeistert
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.03.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die o.g. zum Zivilrecht gehören, wird so ein Ordnungsgeld und/oder Ordnungshaft (bis zu 6 Monaten) in ein Führungszeugnis eingetragen?
Wir gehen von einem Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung nach §§ 935 ff,

Danke.
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo. Wird der Staat bei solchen Angelegenheiten nicht hoheitlich tätig? Zivilrecht ist angeblich Privatrecht, also wo die Subjekte gleichgestellt sind. Wenn ein Richter eine Ordnungsstrafe anordnet, ist das doch nicht der Fall Mit den Augen rollen . Könnte das jemand erklären?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.03.07, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

@begeistert: nein, es handelt sich nicht um Kriminalstrafen.
I-user hat folgendes geschrieben::
Hallo. Wird der Staat bei solchen Angelegenheiten nicht hoheitlich tätig? Zivilrecht ist angeblich Privatrecht, also wo die Subjekte gleichgestellt sind. Wenn ein Richter eine Ordnungsstrafe anordnet, ist das doch nicht der Fall Mit den Augen rollen . Könnte das jemand erklären?
Es handelt sich um eine Sanktion zur Durchsetzung des zivilrechtlichen Anspruchs einer Partei... auch wenn der Staat in Form des Gerichtsvollzieher "hoheitlich" tätig wird und vollstreckt bzw sogar Haftbefehle ausstellt ist dies nur im Interesse der Parteien des Rechtsstreites.
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J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

@begeistert

Zitat:
, wird so ein Ordnungsgeld und/oder Ordnungshaft (bis zu 6 Monaten) in ein Führungszeugnis eingetragen?


skayritera hatte die Anwort ja schon gegeben: Nein. Ordnungsgelder kommen nie ins Führungszeugnis oder ins Bundeszentralregister, egal ob das Ordnungsgeld aus einem Straf- oder Zivilverfahren stammt. Aus einem Strafverfahren kann es z.B. stammen, wenn es z.B. wegen unangemessenem Verhalten vor Gericht verhängt wurde. Wenn es in Zusammenhang mit einem Verstoß gegen eine einstw. Verf. verhängt wurde, kann es aber nur aus einem Zivilverfahren stammen, da es einstw. Verf. im Strafrecht nicht gibt.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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