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Verfasst am: 08.03.07, 01:10 Titel: Einzeleinvernahme ohne Beklagte?
Hallo!
Gibt es die Möglichkeit einen Zivilprozess so zu führen oder weiterzuführen, dass sich die Parteien untereinander nicht bei Gericht treffen (zb. nur Rechtsanwaltsvertretungen)weil zerstritten oder sich gegenseitig prügeln wollen ????
Was tun dafür ??
Danke !
Zwar herrscht im Zivilprozeß der Grundsatz der Mündlichkeit. Allerdings ist nicht zwingend vorgeschrieben, daß eine Partei vor Gericht erscheinen muß. Ordnet das Gericht das an, ist dem grundsätzlich Folge zu leisten.
Ein geschickter REchtsanwalt bekommt Ihr Anliegen aber locker hin. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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Zwar herrscht im Zivilprozeß der Grundsatz der Mündlichkeit. Allerdings ist nicht zwingend vorgeschrieben, daß eine Partei vor Gericht erscheinen muß. Ordnet das Gericht das an, ist dem grundsätzlich Folge zu leisten.
Ein geschickter REchtsanwalt bekommt Ihr Anliegen aber locker hin.
Imho heisst dass das eine Partei oder deren Anwalt ohne Anwesenheit der anderen Partei oder dessen Anwalt vor Gericht aussagen darf? Danke !
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 10.03.07, 02:12 Titel:
Nein, das heißt eigentlich nur, daß eine Partei, die vor Gericht die andere Partei nicht treffen möchte, in vielen Fällen zuhause bleiben und ihren Anwalt reden lassen kann.
Eine mündliche Aussage vor Gericht zu machen, ohne daß die Gegenpartei zugegen ist, wird in 99,9% der Fälle hingegen nicht möglich sein. Immerhin gehört zum due process, daß man die Gegenseite auch befragen kann, wenn sie schon als Partei vernommen wird.
Im übrigen reicht ein "ich bin mit dem zerstritten" keineswegs als Begründung für ein Fernbleiben - das sind immerhin 99,9% aller Parteien mit der Gegenseite, sonst wäre man ja nicht vor Gericht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 10.03.07, 10:17 Titel:
Hallo,
kevinandre2 hat folgendes geschrieben::
Imho heisst dass das eine Partei oder deren Anwalt ohne Anwesenheit der anderen Partei oder dessen Anwalt vor Gericht aussagen darf?
Der Richter bestimmt, ob das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet wird.
Gegen evtl. Tätlichkeiten im Gerichtssaal ist hat er wirksame Mittel. _________________ chatterhand
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