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Dürfen Eltern ans Geld?

 
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Dark_face
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.02.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.02.07, 18:15    Titel: Dürfen Eltern ans Geld? Antworten mit Zitat

Hi,
Ich wollte mal fragen ob Eltern immer wenn sie wollen Geld von den Girokonten bzw. Sparbüchern ihrer Kinder abheben können.
Beispiel:
Der Großvater hat seinen beiden Enkeln jeweils 50.000€ überwiesen von denen der Dachausbau bezahlt werden soll.
Dürfen die Eltern nun dieses Geld dierekt für den Dachausbau abheben oder nur mit Erlaubnis der Kinder?
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edv-deus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2005
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 22:18    Titel: Antworten mit Zitat

Definiere mal Bitte den Begriff "Kind"
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 17.02.07, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Kinder Eigentümer des Daches sind, für das ihr Geld verwendet werden soll, dann dürfen die Eltern das.

Wie alt sind die Kinder?
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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Shine On
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich tippe mal darauf, dass die Eltern das nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts dürfen. Vgl. § 1643 BGB i. V. m. §1822 BGB
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zu
Zitat:
Dürfen die Eltern nun dieses Geld dierekt für den Dachausbau abheben oder nur mit Erlaubnis der Kinder?

Das Kind (minderjährig) wird diese Erlaubnis wegen seiner Geschäftsunfähigkeit nicht erteilen können. Dem könnte zusätzlich die Abhängigkeit des Kindes zu seinen Eltern im Wege stehen.

Umfangreiche Regelungen sind im BGB enthalten, die dem Schutz des Vermögens eines minderjährigen Kindes gegenüber den Eltern (bezüglich der Vermögenssorge) dienen.

Siehe z.B:
- § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
- § 1638 Beschränkung der Vermögenssorge
- § 1639 Anordnungen des Erblassers oder Zuwendenden
- § 1640 Vermögensverzeichnis
- § 1641 Schenkungsverbot
- § 1642 Anlegung von Geld
- § 1643 Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
- § 1648 Ersatz von Aufwendungen
- § 1649 Verwendung der Einkünfte des Kindesvermögens
- § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
- § 1667 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindesvermögens

Daher ist aus meiner Sicht eine direkte Beantwortung der Frage nicht möglich und müßte im Einzelfall genauer betrachtet werden. Dies wäre dann aber Rechtsberatung im Einzelfall. Daher sollte sich das Kind bezüglich eines Ergänzungspflegers (§ 1909 BGB) an das örtliche Jugendamt oder einem Anwalt für Familienrecht wenden, wenn die Befürchtung besteht, dass das Vermögen des Kindes gefährdet wird. Winken
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.02.07, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Kind aber volljährig ist, fallen diese ganzen Schutzvorschriften flach. Daher noch einmal die immer noch unbeantwortete Frage:

Wie alt sind die Kinder?
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mitternächtliche Grüße.


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paul90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 47
Wohnort: Großhennersdorf

BeitragVerfasst am: 10.03.07, 21:53    Titel: Eltern und das Geld der Kinder Antworten mit Zitat

Eltern sollen das Geld ihrer Kinder treuhänderisch verwalten.

Es wurde eigentlich alles gesagt, aber ich wollte noch folgendes anmerken:

Ich würde meine Eltern, nachdem ich 18 geworden bin, sofort vor dem zuständigen Gericht (ich glaube das ASmtsgericht müsste zuständig sein?!) verklagen.
Und bei einer Summe von 50.000 €uronen ist das ja auch ein erheblicher Zinsertrags-Ausfall den Würde ich miur nicht bieten lassen und die Eltern sollten sich überlegen, ob sie lieber einen günstigen kredit aufnehmen oder nachträglich zinsausfälle des kindes, Schadenersatz und Gerichtskosten tragen wollen / sollen / müssen.

Das soweit von meiner Seite, vllt. fällt jemandem von Euch ein dummer Kommentar zu meinem Gelaber ein. Sehr glücklich

Paul
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 00:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das soweit von meiner Seite, vllt. fällt jemandem von Euch ein dummer Kommentar zu meinem Gelaber ein. Lachen

Paul

Ein dummer nicht, ein Kommentar schon,
aber ich glaube den wollen Sie gar nicht lesen! Cool
Auf den Arm nehmen
Gr.
ZetPeO
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

nur mal als kleine anregung egal ob das verhalten der eltern rechtlich okay ist. auch die eltern werden einmal alt sein u. es macht m.M. nach keinen unterschied ob die eltern einen kredit aufnehmen u. die kinder im fall der fälle dafür aufkommen müssen (erben) od. eben das erbe ausschlagen.
außerdem strecken die kinder die füße unter ihren tisch, somit schlafen sie auch unter ihrem "dach" das eben erneuert wird od. eben nicht.

//edit// würden es die eltern für schwachsinn verprassen würde ich auch dagegen sein aber ein dach hält nunmal 20-30-40 jahre u. ist sogesehen eine sinnvolle anschaffung.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 15:31    Titel: Re: Eltern und das Geld der Kinder Antworten mit Zitat

paul90 hat folgendes geschrieben::
Eltern sollen das Geld ihrer Kinder treuhänderisch verwalten.

Es wurde eigentlich alles gesagt, aber ich wollte noch folgendes anmerken:

Ich würde meine Eltern, nachdem ich 18 geworden bin, sofort vor dem zuständigen Gericht (ich glaube das ASmtsgericht müsste zuständig sein?!) verklagen.
Schön dumm. Klage einreichen ist nämlich mit Kosten verbunden. Statt gleich aggressiv zu kommen, sollte man ja vielleicht erst mal mit den Eltern reden.
Zitat:
Und bei einer Summe von 50.000 €uronen ist das ja auch ein erheblicher Zinsertrags-Ausfall den Würde ich miur nicht bieten lassen und die Eltern sollten sich überlegen, ob sie lieber einen günstigen kredit aufnehmen oder nachträglich zinsausfälle des kindes, Schadenersatz und Gerichtskosten tragen wollen / sollen / müssen.
Geschwätz. Vielleicht hätten die Eltern das Geld ja selber mit Zins und Zinseszins dem Kind ausbezahlt. Wenn das Kind dann aber gleich mit einer Klage kommt, ist es schnell vorbei mit dem Wohlwollen. Eltern sind dann schon mal schnell "bettelarm" und das Sozialamt holt sich dann den Unterhalt für die Eltern bei den Kindern wieder.
Zitat:
Das soweit von meiner Seite, vllt. fällt jemandem von Euch ein dummer Kommentar zu meinem Gelaber ein. Sehr glücklich

Paul
Gelaber. Das trifft's. Vielleicht noch "unreflektiert" dazu.
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mitternächtliche Grüße.


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paul90
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Anmeldungsdatum: 05.03.2007
Beiträge: 47
Wohnort: Großhennersdorf

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 17:36    Titel: @mitternacht Antworten mit Zitat

@mitternacht

Sie müssen nicht gleich ausfällig werden. Das man nicht mit den Eltern reden würde hab ich nicht geschrieben. Außerdem trägt die Kosten der Klage der Verlierer.
Allerdings stimmt das mit dem Unterhalt für die Eltern.

Der Ton macht die Musik, würde ich sagen, ich finde es nicht schön, wenn man wegen eines Posting-Beitrags gleich so behandelt wird. Ich habe meine Meinung geschrieben und gut. Ich würde mir von den Eltern auf jeden Fall das Geld zurückholen...
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