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Konto-Polizei!?

 
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meyereggers
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 20:58    Titel: Konto-Polizei!? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ist es der Polizei gestattet ein und auszahlungen eines girokontos zu überprüfen?

Bei Anzeigen oder Verdächtigungen! Frage

gruß und danke im vorraus
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meyereggers
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

mh weiss niemand bescheid oder wie soll ich das schweigen beurteilen ? Smilie
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 22:16    Titel: Re: Konto-Polizei!? Antworten mit Zitat

meyereggers hat folgendes geschrieben::
Ist es der Polizei gestattet ein und auszahlungen eines girokontos zu überprüfen?
Bei Anzeigen oder Verdächtigungen! Frage

Sofern die Polizei im Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft handelt und die Staatsanwaltschaft über einen entsprechenden Gerichtsbeschluß verfügt, sicherlich.
Nur Verdächtigungen reichen dazu allerdings nicht aus, ein dringender Tatverdacht müsste schon vorliegen.
Lässt sich die Frage etwas spezifizieren?
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meyereggers
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Falls ich zb jemanden anzeigen würde, da ich denke, dass derjenige Geld mit verbotenen Mitteln erworben hat ..zb Diebstahl ...
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

meyereggers hat folgendes geschrieben::
Falls ich zb jemanden anzeigen würde, da ich denke, dass derjenige Geld mit verbotenen Mitteln erworben hat ..zb Diebstahl ...

Wenn die Strafanzeige detailliert genug ist, so daß aus den enthaltenen Informationen ein hinreichender dringender Tatverdacht abgeleitet werden kann?
(Blosse vage Verdächtigungen bringen da wenig, da muß dann soviel wie möglich "Substanz" in Form detaillierter Angaben zu den einzelnen Diebstählen her ...)
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J.A.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wie nebelhörnchen schon schrieb ist für die Überprüfung des Bankkontos ein Gerichtsbeschluss notwendig. Ob dieser erlassen wird, kommt auch auf Art und Umfang der Sache an.

Ist ein Beschuldigter z.B. dringend verdächtig, "Geldwäsche" im großen Stil / gewerbsmäßig zu betreiben, ist der Erlass eines entspr. Beschlusses nicht unwahrscheinlich.

Geht es darum, daß mir der Nachbar mein 100,00 € Handy geklaut hat und der Verdacht besteht, daß er es über ein Internetauktionshaus verkauft hat, wird eher kein Beschluss ergehen, um zu überprüfen, ob ein entsprechender Betrag für eine d-day-Auktion auf seinem Konto eingegangen ist. Zumindest nicht, wenn nicht noch weitere Indizien vorliegen, die darauf hindeuten, daß es so gelaufen ist.

Stichwort: Verhältnismäßigkeit
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 11.03.07, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Darüber hinaus
Um 20:58: meyereggers hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Ist es der Polizei gestattet ...

Um 21:50: meyereggers hat folgendes geschrieben::
mh weiss niemand bescheid oder wie soll ich das schweigen beurteilen ?

Nicht mal eine Stunde dazwischen? Das hier ist kein Chat oder sonst ein Echtzeitmedium. Und es ist auch noch Sonntag abend. Übe dich in Geduld junger Padawan. Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.03.07, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

J.A. hat folgendes geschrieben::
ist für die Überprüfung des Bankkontos ein Gerichtsbeschluss notwendig.
Klares nein, die Bank wird zeugenschaftlich gehört, zumeist erfordern die Institute eine staatsanwaltschaftliche Anfrage. ein bankgeheimnis zwischen bank und Kunde ist ggü den Ermittlungsbehörden irrelevant. Es reicht ein einfacher Tatverdacht aus.
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